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Fede wendet sich wegen Gesetz der Pensionskasse des Staatspersonals ans Bundesgericht 

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Der Staatspersonalverband Fede reicht beim Bundesgericht Beschwerde gegen das neue Gesetz der Pensionskasse Freiburg ein. Dies, nachdem das Referendum im Dezember 2023 gescheitert war. 

Die Delegierten des Personalverbands der Staatsangestellten Fede haben beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen das im September 2023 vom Grossen Rat verabschiedete Gesetz eingereicht. Das schreibt der Verband in einer Mitteilung. Die Fede ist der Ansicht, dass der Wahlmodus nicht dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge entspricht. Sie verlangt eine gleichmässige Vertretung von Arbeitnehmenden und Arbeitgeber im Führungsgremium der Pensionskasse. Sie kritisiert unter anderem den Wahlmodus der Personalvertreter durch Direktwahl statt durch Ernennung durch die Verbände. Die Fede sei für einen Dialog offen: Sollte eine Einigung über ein Wahlreglement erzielt werden, das beide Parteien gleichermassen berücksichtigt, sei sie bereit, die Aufrechterhaltung der Beschwerde neu zu diskutieren. 

Zur Erinnerung: Im September 2023 hat der Grosse Rat das Gesetz über die Pensionskasse des Staatspersonals angepasst. Die Arbeitnehmervertretung im Verwaltungsrat der Pensionskasse soll neu vom Personal gewählt und nicht mehr von den Gewerkschaften bestimmt werden. Anfang Oktober traten als Folge davon alle Delegierten der Personalvertretung zurück. Ende Oktober reichten die Gewerkschaften Fede, VPOD und Vopsi das Referendum gegen das Gesetz ein. Ein Sachverwalter übernahm im November aufgrund der Vakanzen im Vorstand vorübergehend die Geschäfte der Pensionskasse. Im Dezember dann teilten die Gewerkschaften und die Staatskanzlei mit, dass das Referendum gegen das neue Gesetz nicht zustande gekommen ist. 

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