Seit dem 1. Juli gelten strengere Bestimmungen des Strafgesetzbuches zur Bestechung von Mitarbeitern privater Firmen. Insbesondere müssen die Strafverfolger neu von sich aus aktiv werden. Diese Verschärfungen führen nicht nur bei Sponsoren zu Verunsicherung, sondern auch bei ihren potenziellen Gästen. Der Sponsoringverband befürchtet, dass nun viele Firmen übertriebene Vorsicht walten lassen und ihren Angestellten mehr oder weniger verbieten, sich einladen zu lassen. Das könnte bewirken, dass Unternehmen wie Swisscom weniger Sponsoring betreiben. cch/fab/BZ
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