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Freiburg legt seinen Ortsplan zum fünften Mal auf

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Der Gemeinderat der Stadt Freiburg legt am Freitag den Ortsplan zum fünften Mal auf. Die wichtigste Änderung betrifft den Sektor Les Hauts de Schiffenen West im Schönbergquartier. Dort wird die Baudichte wieder angehoben. 

Die Revision des Freiburger Ortsplans geht in die fünfte Runde. Der Ortsplan stellt das Planungsinstrument schlechthin für die künftige Stadtentwicklung dar. Es stammt im Fall von Freiburg aus dem Jahr 1991. 2004 begannen die Vorarbeiten zu seiner Totalrevision. 2018 wurde die erste revidierte Version öffentlich aufgelegt. Mehrere hundert Einsprachen und weitere drei Auflagen später gilt es nun, noch die letzten Unstimmigkeiten aus dem Weg zu räumen. «Hoffentlich», sagte Bauvorsteherin Andrea Burgener (SP) am Dienstag vor den Medien. Denn eigentlich wollte der Gemeinderat den Sack schon nach der vierten Auflage zumachen. «Doch bei den Einspracheverhandlungen wurden wir einiger grösserer und kleinerer Fehler gewahr, die wir mit einer fünften Auflage bereinigen möchten.»

Dauerbrenner Hauts de Schiffenen

Eine Änderung gegenüber der Vorversion betrifft den Sektor Les Hauts de Schiffenen West im Schönbergquartier. Auf dem Land, das der Burgergemeinde und einem privaten Grundeigentümer gehört, war ursprünglich der Bau von 1000 Wohnungen vorgesehen. Möglich sollte dies der Ortsplan in seiner ersten Version aus dem Jahr 2018 machen. Er liess dafür eine Geschossflächenziffer von 2,25 zu, was Wohnhäuser von bis zu zehn Geschossen erlaubt. Dagegen hagelte es Einsprachen. Die Einsprecher wollten den idyllischen Ort nicht überbaut sehen. Nichtsdestotrotz reichten die Planer Urban Project AG und Proxiland AG noch im selben Jahr ein Baugesuch für die erste Wohninsel ihres Megaprojekts ein.

Ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) sprach sich 2022 allerdings ebenfalls gegen ein neues Quartier in dem Gebiet aus. Die ENHK ist der Ansicht, dass dieser Boden weder bebaut noch besiedelt werden darf. Daraufhin reduzierte der Gemeinderat in der vierten Auflage des Ortsplans die Dichte wie auch den Perimeter für zukünftige Bauten. Anstatt 1000 Wohnungen sollten bloss noch 170 bis 200 Wohnungen möglich sein (die FN berichteten). Dagegen wehrten sich die Investoren, sie drohten mit Schadenersatzklagen.

Neue Interessenabwägung

Vor dem Hintergrund, dass die Stellungnahme der ENHK rechtlich nicht bindend ist, hat der Gemeinderat nun für die fünfte Auflage des Ortsplans eine neue Interessenabwägung vorgenommen. Darin liess er verschiedene Elemente einfliessen, wie Burgener ausführte. «Zum einen haben wir den Umstand berücksichtigt, dass die Stadt aufgrund des korrigierten Bevölkerungswachstums das Land nicht mehr benötigt, um die Verdichtungsziele zu erreichen. Zum anderen sollten die Baurechte aus dem Jahr 2010 gewährleistet werden.» Konkret heisst dies: Neu soll eine Geschossflächenziffer von 0,82 für den ganzen Perimeter West gelten, was einer Wohnzone mittlerer Dichte entspricht. Damit liegt die neue Dichte unter jener von 2018, aber über jener von 2022. «Sie erlaubt drei- bis fünfgeschossige Bauten», erklärte Stadtarchitekt Enrico Slongo. Wie viele Wohnungen daraus insgesamt resultieren, könne man jedoch erst sagen, wenn das Bauprojekt vorliege.

Ob dieser Kompromiss die Gemüter, vorab die der Investoren, zu beruhigen vermag, ist allerdings ungewiss. «Erneute Einsprachen sind nicht ausgeschlossen», sagte Vize-Syndic Laurent Dietrich (Die Mitte).

Die Stadt Freiburg will den Sektor entlang der Jurastrasse gemeinsam mit dem Grundeigentümer der Wohnblöcke entwickeln. 
Corinne Aeberhard

Aktive Stadtplanung

Weitere Anpassungen des Ortsplans betreffen den Detailbebauungsperimeter Bonlieu entlang der Jurastrasse sowie den Detailbebauungsplan Villars Bertigny. An der Jurastrasse gegenüber dem Jurateich kam die Stadt Freiburg als Eigentümerin einer bisher unbebauten Parzelle mit dem Eigentümer einer bebauten Parzelle überein, einen gemeinsamen Detailbebauungsplan zu erarbeiten. Dafür wird für die beiden Parzellen ein neuer Perimeter definiert, welcher der Stadtzone IV zugewiesen wird. «Das ermöglicht es, diesen Ort gemeinsam mit der Stadt zu entwickeln, ihn als Ganzes zu sehen», erklärte Burgener. Dies nicht zuletzt in Anbetracht der geplanten Autobahnüberdachung, die dem Stadteingang ein neues Gesicht geben werde.

Im Sektor Villars Bertigny machen Fehler in der Berechnung der Indizes Änderungen nötig. «Die Zone, wie sie 2022 aufgelegt wurde, entsprach nicht der Realität vor Ort», führte Burgener aus. «Bei der zugesprochenen mittleren Dichte hätte es kein Entwicklungspotenzial mehr gegeben.» Darum habe der Gemeinderat den Sektor einer Wohnzone von hoher Dichte zugewiesen. Um dennoch eine gute Qualität bei der Verdichtung zu erreichen, wurde auf einem Teil die Gebäudehöhe reduziert. «So können wir über den Ortsplan aktive Stadtplanung betreiben», betonte Slongo.

Verabschiedung des Ortsplans 

Eine letzte Änderung in der Neuauflage des Ortsplans betrifft eine Parzelle im Windig. Dort sollen künftig – wie im Detailbebauungsplan von 2010 vorgesehen, aber nie realisiert – doch noch Tiny-Häuser gebaut werden können.

Wie Burgener abschliessend betonte, stellt die fünfte Auflage des Ortsplans den Willen des Gemeinderats nicht infrage. Er kann ihn noch im laufenden Jahr verabschieden und anschliessend der kantonalen Direktion für Raumentwicklung zur Schlussprüfung übermitteln.

Zahlen und Fakten

Auflage bis zum 28. Mai

Die geänderten Pläne und Dokumente können während der öffentlichen Auflage des Ortsplans (von 29. April bis 28. Mai) in der Baudirektion der Stadt Freiburg (Rue Joseph-Piller 7), im Oberamt des Saanebezirks (Reichengasse 51) und auf der Internetseite der Stadt (www.freiburg-stadt.ch/de/pal) eingesehen werden. Auf der Kartografieplattform Sitecof finden sich zudem alle Informationen zu den jeweiligen Parzellen (sitecof.ch/pal). Einzig die geänderten Dokumente werden aufgelegt. rsa

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