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Freiburg regelt die Jagdzeiten neu und in Übereinstimmung mit den Nachbarkantonen

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Im Bestreben, die Jagdpraxis im Kanton Freiburg zu vereinfachen, hat der Staatsrat verschiedene Verordnungen angepasst. Unter anderem gelten nun dieselben Jagdzeiten wie in den Nachbarkantonen.

Der Staatsrat hat die Jagdtage und die Tage, an denen die Jagd verboten ist, so geändert, dass eine Vereinheitlichung mit den Regeln im Kanton Waadt möglich ist. So gilt gemäss Mitteilung der Kantonsregierung in den Monaten September und Oktober jeweils mittwochs sowie freitags und sonntags ein Jagdverbot für die Jagd im Flachland. Dies bringt mit sich, dass die Jagd neu jeweils dienstags erlaubt sein wird anstatt wie bisher mittwochs. 

Nebst den Jagdzeiten hat der Staatsrat auch die Bestimmungen zur Regulierung der Bestände angepasst. In Anwendung der Weisungen des Bundes für eine kurze und effiziente Jagd wird die Anzahl der Rehe, die erlegt werden dürfen, auf vier pro Jäger erhöht. Im Gegenzug gibt es keine Möglichkeit mehr, die Jagd auf das Reh um eine Woche zu verlängern.

Wie der Staatsrat weiter mitteilte, wird auch die Beschränkung auf einen Hirsch pro Jäger aufgehoben, um den Druck auf diese expandierende Art zu erhöhen. Andere Arten, bei denen in der Schweiz oder im Kanton Freiburg ein Rückgang zu verzeichnen ist, sind im Gegenzug mit den neuen Bestimmungen besser geschützt. Baummarder oder Eichelhäher dürfen somit nicht mehr gejagt werden.

Regelung für Wildschweinjagd bleibt so wie bisher

Obwohl die Zahl der Wildschweine nicht genau bekannt ist und für das Jahr 2020 ein Rückgang der Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen zu verzeichnen war, hält es das Amt für Wald und Natur für nötig, den Druck auf die Wildschweinpopulation im Sommer aufrechtzuerhalten. Deshalb hat der Staatsrat beschlossen, die Verordnung, die die Jagd auf das Wildschwein im Juli und August im Flachland und im Gebirge gestattet, für 2021 weiterzuführen. 

Die Jagd auf das Wildschwein ist somit weiterhin jeweils auf dienstags, donnerstags und samstags beschränkt. Die Jagdzeiten richten sich nach den offiziellen Sonnenauf- und Sonnenuntergangszeiten. Gemäss der nun für ein Jahr verlängerten Verordnung dürfen Wildschweine im Juli und August nur in Wildsektoren bejagt werden, in denen im Jahr 2020 erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen beobachtet wurden. Nicht gestattet ist die Jagd auf Wildschweine in Wäldern und in Wildschutzgebieten. 

Harmonisierung beim Federwild

Aus Gründen der Harmonisierung mit den Nachbarkantonen hat der Freiburger Staatsrat die Jagd auf das Wildgeflügel auf vier Arten beschränkt: Waldschnepfe, Stockente, Krickente und Kormoran. Mit der geänderten Verordnung ist die Jagd auf das Wasserwild nun in allen Gewässern und Bächen des Kantons erlaubt.

Wie der Staatsrat in seiner Medienmitteilung weiter festhält, sind alle Änderungen der Jagdbestimmungen das Ergebnis einer Diskussionsphase mit den betroffenen Kreisen. Alle Mitgliedsverbände der Konsultativkommission für die Jagd und das Wild hätten die Möglichkeit gehabt, zu den von der Freiburger Regierung vorgeschlagenen Änderungen Stellung zu nehmen.

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