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Verfahren um Chalets am Neuenburgersee kommt voran

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Die Einsprachen gegen den kantonalen Nutzungsplan für die Naturschutzgebiete am Südufer des Neuenburgersees sind teils vom Tisch: Drei Gemeinden, vier Organisationen und eine Einzelperson haben diese zurückgezogen.  

Die Frage, ob die 119 Gebäude im Naturschutzgebiet Grande Cariçaie verschwinden müssen, ist mit vielen Emotionen verbunden, wie sich in den vergangenen Jahren wiederholt gezeigt hat. Nach über hundert Schlichtungssitzungen sind nun einige der Einsprachen gegen den kantonalen Nutzungsplan für die Naturschutzgebiete am Neuenburgersee vom Tisch: Die drei Gemeinden, die Einsprache gemacht hatten, haben diese zurückgezogen. Auch vier Organisationen und eine Einzelperson haben das getan. Das schreibt die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) in einer Medienmitteilung. Ursprünglich waren 270 Einsprachen gegen den Nutzungsplan eingegangen. Dieser lag im Juni 2020 öffentlich auf. 

Mit der Änderung des Nutzungsplans bestätigte der Staatsrat, dass die Häuser wegmüssen: «Der Nutzungsplan wurde hauptsächlich geändert, um den Rückbau von Ferienhäuschen zu regeln, die in den Naturschutzgebieten gebaut wurden», schreibt die RUBD. Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission sei zum Schluss gekommen, dass das Vorhandensein von Anlagen und Bauten eine schwere Verletzung des Ziels darstelle, die entsprechenden Gebiete zu schützen. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) habe dies bestätigt. Diese Gebäude dort stehen zu lassen, sei nicht mit dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz vereinbar. 

Die Bedeutung des Gebiets sei auf kantonaler, nationaler und internationaler Ebene anerkannt, schreibt die RUBD weiter. Auf 3000 Hektaren Naturreservat beherberge das Gebiet einen Viertel der schweizerischen Flora und Fauna. Der Nutzungsplan solle diese Kostbarkeit für die künftigen Generationen erhalten, sie aufwerten und der Bevölkerung zugänglich machen. Die Bestimmungen des Nutzungsplans förderten einen Tourismus, der in erster Linie auf die nachhaltige Entwicklung des Gebiets ausgerichtet sei.

Beschwerden bleiben möglich

Im Anschluss an die öffentliche Auflage des Nutzungsplans gab es vergangenen Sommer drei öffentliche Informationsanlässe. Die Einsprachen sollten ursprünglich bis Ende 2020 behandelt werden. Nun will die RUBD die verbleibenden Einsprachen bis Ende dieses Jahres abschliessen. Auch die Schlussprüfung ist auf Ende Jahr vorgesehen: «Die nötigen Entscheide sollen noch in diesem Jahr fallen», schreibt die RUBD. Gegen den Beschluss können die Einsprecher Beschwerde vor dem Kantonsgericht und anschliessend vor dem Bundesgericht erheben. Innert sechs Monaten nach Inkrafttreten müssen Besitzer Abbruchgesuche einreichen, innert weiterer zwölf Monate den Rückbau realisieren. Anschliessend würde der Staat einen kollektiven Rückbau einleiten.

Diverse Fristen

Die Ferienhäuser am Südufer des Neuenburgersees entstanden von 1920 bis 1962. Da sie auf öffentlichem Boden gebaut wurden, erliess der Staatsrat 1952 und 1963 «Bewilligungen auf Zusehen hin». 1982 entstand ein interkantonaler Richtplan zum Schutz der Naturschutzgebiete. Ein Jahr später stellte der Staatsrat eine Frist für den Abbruch der Ferienhäuser bis Ende 1998. Kurz vor Ablauf verlängerte er die Frist nochmals bis 2008. Im Jahr 2002 entstand ein kantonaler Nutzungsplan mit Verweis auf eine Spezialgesetzgebung zum Abbruch der Ferienhäuser. 2007 wollte der Kanton mit den Besitzern Naturverträge eingehen. Das Bundesgericht annullierte diese. 2017 lancierte der Staatsrat die Änderung des Nutzungsplans. Daraufhin versuchten 11’342 Personen mit einer Petition, den Erhalt der Ferienhäuser am Südufer des Neuenburgersees zu sichern. Doch sie fanden beim Grossen Rat kein Gehör: Das öffentliche Interesse des Naturschutzes überwiegt. Der Nutzungsplan lag im Juni 2020 öffentlich auf.

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