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Freiburger Anwalt wird Fall für die Staatsanwaltschaft

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Ein Freiburger Anwalt hat für einen Klienten Geld verwaltet, das dieser dem Betreibungsamt hätte zahlen müssen. Er wurde verurteilt, und die Anwaltskammer hat ihn aus dem Anwaltsregister gelöscht.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat einen Freiburger Anwalt wegen betrügerischen Konkurses und Pfändungsbetrugs, wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung sowie wegen der Übertretung gegen das Gesetz über den Anwaltsberuf verurteilt.

Geld verwaltet

Ein Klient des Anwalts hatte diesem 50‘000 Franken «zur finanziellen Verwaltung» überwiesen, wie es im Strafbefehl heisst. Der Betrag ging 2018 auf das Klientengelderkonto des Anwalts. Es handelte sich dabei um einen Teil der Barauszahlung aus der Pensionskasse des Klienten.

Der Anwalt, der diesen Mann schon mehrere Jahre als Klient hatte, hätte dem Betreibungsamt des Saanebezirks eine Meldung über das Geld machen müssen. Denn er wusste, dass gegen seinen Klienten verschiedene Verfahren mit mehreren Gläubigern hängig waren und dass Verlustscheine bestanden.

Pfändung umgangen

Der Anwalt überwies seinem Klienten in den nächsten zwei Jahren in mehreren Tranchen Beträge zurück und übergab ihm auch Bargeld. Auf diese Weise half er dem Mann, finanziell besser dazustehen als nur das Existenzminimum, wie vom Betreibungsamt festgelegt. Er half ihm damit auch, die Pfändung der in bar ausbezahlten Austrittsleistung zu umgehen.

Im Auftrag seines Klienten schrieb der Anwalt auch die Gläubiger an und bot ihnen an, einen Bruchteil ihrer Forderungen zu begleichen, obwohl der Klient in der Lage gewesen wäre, alle offenen Forderungen zu bezahlen.

Als die Sache aufflog, konnten nur noch rund 5800 Franken beschlagnahmt werden, sodass die Gläubiger um rund 44‘200 Franken geschädigt worden sind.

Dossier nicht rausgerückt

Dem Anwalt wird noch ein weiteres Delikt vorgeworfen. Die Anwaltskommission des Kantons Freiburg hat den Mann im Januar 2021 mit einer Verfügung und unter Strafandrohung aufgefordert, das Dossier einer Klientin an deren neuen Rechtsbeistand auszuhändigen. Die angesetzte Frist verstrich, ohne dass der Anwalt dieser Aufforderung nachkam.

Weitergemacht

Die Anwaltskammer wollte den beschuldigten Anwalt 2019 aus dem Anwaltsregister löschen. Dies, weil er Verlustscheine nicht getilgt hatte. Dieser zog den Entscheid bis vor Bundesgericht, das den Entscheid der Kammer Ende Oktober 2020 bestätigte. Trotz dieser Löschung war der Anwalt weiterhin in seinem Beruf tätig, liess das Kanzleischild hängen und verschickte als Anwalt Briefe.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat den Anwalt zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt, dies mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss er Bussen von insgesamt 1500 Franken sowie die Gebühren und Dossierkosten von 705 Franken bezahlen.

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