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Freiburger Bauer nach Doppelmord zu lebenslanger Haft verurteilt

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Ein Freiburger Landwirt ist am Mittwoch zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Strafgericht des Greyerzbezirks sprach ihn des Mordes schuldig.

Der 33-Jährige hatte gestanden, im März 2020 zwei Männer erschossen zu haben. Ein 47-jähriger Mazedonier und dessen 23-jähriger Sohn kamen ums Leben.

Der Verurteilte befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Er hatte jahrelang ohne eigentlichen Lohn auf dem Familienbetrieb seines Vaters gearbeitet und steckte in finanziellen Schwierigkeiten.

Den Mazedoniern sollte er zwei gebrauchte Traktoren liefern. Dafür hatte er bereits 34’000 Franken kassiert. Die Fahrzeuge gehörten ihm aber gar nicht. Er lieferte sie auch nicht aus – unter dem Vorwand, wegen des Lockdowns gebe es Probleme bei der Zulassung.

Angeblich um den Streit beizulegen, traf er sich mit den beiden Männern am Abend des 24. März 2020 in einer abgelegenen Alphütte in Sorens. Dort eskalierte die Situation.

Der Angeklagte gab an, der ältere Mazedonier habe ihn zu Boden geworfen. Darauf habe er vier Kugeln auf die beiden Männer abgefeuert. Die Leichen warf er in eine mit Wasser gefüllte Jauchegrube. Am Tag nach dem Tötungsdelikt wurde er verhaftet und gestand kurz darauf die Tat.

«Selten brutales Verbrechen»

Kaltblütig und berechnend sei der Mann vorgegangen, sagte die Gerichtspräsidentin am Mittwoch bei der Urteilsverkündung. Wie zuvor die Staatsanwaltschaft kam das Gericht zum Schluss, dass es sich um ein selten brutales Verbrechen in der Freiburger Justizgeschichte handle, das zudem von einem geistig gesunden Menschen begangen worden sei.

Für die Anklage war klar, dass der Landwirt von Anfang an entschlossen war, die Mazedonier zu töten. Die Opfer seien abgeschlachtet, mit Schrot durchsiebt und dann mit dem Lauf und dem Kolben so heftig entstellt worden, dass die Waffe zerbrochen sei.

Berufung wahrscheinlich

Der Verteidiger des Mannes wies darauf hin, dass sich der Mann im vorzeitigen Strafvollzug in Bellechasse vorbildlich verhalte. Der Mann habe einen schwierigen Werdegang hinter sich und sei von seinem Vater ausgebeutet worden.

Die Mazedonier hätten den Mann eingeschüchtert, sich aggressiv verhalten und anzügliche Bemerkungen über seine Freundin gemacht. Angemessen wäre eine neunjährige Freiheitsstrafe.

Das letzte Wort in dem Fall ist noch nicht gesprochen. Nach der Urteilsverkündigung machte der Verteidiger deutlich, dass sein Mandant wohl Berufung einlegen werde.


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