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Freiheitsstrafe und Landesverweis: Gericht verurteilt mehrfachen Dieb

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Das Urteil gegen einen 31-jährigen Algerier, der sieben Diebstähle und mehrere Hausfriedensbrüche begangen haben soll, ist gefallen. Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe und einer Busse verurteilt.

Die Polizeirichterin des Sensebezirks, Pascale Vaucher Mauron, hat einen 31-jährigen Algerier wegen des mehrfachen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung sowie des Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten und einer Busse von 300 Franken verurteilt. Die Probezeit wird auf vier Jahre festgelegt. Eine bereits abgesessene Polizeihaft von einem Tag wird angerechnet. Der Angeklagte wird für fünf Jahre des Landes verwiesen.

Dem Mann wird vorgeworfen, zu verschiedenen Zeitpunkten in Düdingen, Meyriez und Murten systematisch in Garagen, Fahrzeuge, Häuser sowie in eine Büroräumlichkeit eingebrochen zu sein und von Kleidern über Bargeld bis zu einem Wohnwagenschlüssel alles Mögliche gestohlen zu haben (die FN berichteten). Die Schuld des Angeklagten bei einem Grossteil der Delikte gelte als erwiesen, da die Spurensicherung bei mehreren der Taten Fingerabdrücke, DNA-Spuren oder den Schuhabdruck des Angeklagten feststellen konnte, heisst es in der Urteilsbegründung. Bei zwei Anklagepunkten habe zudem das Deliktsgut beim Angeklagten sichergestellt werden können.

Freispruch in zwei Punkten

Das Gericht sprach den Algerier hingegen in zwei weiteren Anklagepunkten frei, einmal in Bezug auf Sachbeschädigung und einmal wegen Hausfriedensbruchs und versuchten Diebstahls. «Mangels objektiver Beweismittel sowie mangels Geständnisses des Beschuldigten gelten die Vorwürfe als nicht erstellt», schreibt die Gerichtsbehörde in der Urteilsbegründung. 

Mit seinem Urteil kam das Gericht dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft nahe. Diese hatte in ihrer Anklageschrift nebst dem Landesverweis eine unbedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten und eine Busse von 600 Franken gefordert. Dass der Beschuldigte aufgrund seiner Lebenssituation am Existenzminimum einer Versuchung erlegen sei, wie Verteidigerin Frédérique Riesen in ihrem Plädoyer vorbrachte, liess das Gericht nicht gelten:

Der Beschuldigte missbrauchte sein temporäres Aufenthaltsrecht als Asylsuchender in der Schweiz, um hier Straftaten zu begehen.

Urteilsbegründung Gericht des Sensebezirks

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten könnten dies nicht entschuldigen, da er im Rahmen des Asylverfahrens vom Staat mit dem Nötigsten versorgt worden sei und somit keine Notwendigkeit bestanden habe, seine Existenz durch Straftaten zu sichern.

Urteil wohl nie rechtskräftig

Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft, da er in einem anderen Kanton zu einem ähnlichen Zeitpunkt straffällig geworden war. Aufgrund der zeitlichen Nähe der Delikte hätte der Beschuldigte jedoch Anspruch darauf gehabt, dass alle Anklagepunkte in einer gemeinsamen Gerichtsverhandlung behandelt werden. In einem solchen Fall sieht die Justiz vor, dass das Gericht den Beschuldigten so behandelt, als ob er nicht vorbestraft wäre. Aus diesem Grund sprach das Gericht des Sensebezirks die Freiheitsstrafe bedingt aus.

Ob der Angeklagte die Strafe tatsächlich zu befürchten hat, ist jedoch äusserst ungewiss. Da der Aufenthaltsort des Algeriers seit langem unbekannt ist, kann ihm das Urteil nicht direkt persönlich zugestellt werden. Erst wenn dies geschehen ist und der Angeklagte die Möglichkeit hatte, Berufung einzulegen, könnte das Urteil rechtskräftig werden. Sollte die Justiz den 31-jährigen Algerier also erneut in der Schweiz antreffen, könnte das Urteil noch rechtskräftig werden.

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