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Geburtszulage eingeschränkt

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Aufgrund einer Motion von SVP-Grossrat Gilles Schorderet, Zénauva, die im September 2004 vom Grossen Rat überwiesen worden war, hatte der Staatsrat eine Änderung des Gesetzes über die Familienzulagen unterbreitet. Aufgrund dieser Änderung wird die Geburtenzulage in dem Sinne eingeschränkt, dass diese einmalige Zulage in der Höhe von 1500 Franken nur noch für Kinder ausgerichtet wird, die in der Schweiz geboren und in einem Schweizer Geburtenregister eingetragen sind. Davon betroffen sind 6 bis 7 Prozent der jährlich ausgerichteten Geburtszulagen, was bei den Ausgleichskassen zu einer Einsparung von rund 200000 Fr. führt.

Mit Ausnahme der CSP hatten sich alle Fraktionen am Freitag für Eintreten ausgesprochen. Marie-Thérèse Weber-Gobet, Schmitten, machte darauf aufmerksam, dass diese Zulage gerade für die betroffenen Frauen sehr wichtig sei. Sehr oft müssten diese in Abwesenheit ihres Mannes zur Familie schauen. Nach dem klaren Eintretensentscheid wurde die Gesetzesänderung in der Schlussabstimmung mit 71 zu 22 Stimmen und einer Enthaltung genehmigt.

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