Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Gefährliches Überholmanöver: Mann erhält Geldstrafe von 10’000 Franken

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Weil ein Mann auf der Autobahn die Verkehrsregeln grob verletzte, hat er eine Geldstrafe von 10’800 Franken erhalten. Er erhielt eine unbedingte Strafe, weil er bereits vorher für ein ähnliches Vergehen verurteilt wurde. 

10’800 Franken, oder anders gesagt: 120 Tagessätze zu je 90 Franken. Diese unbedingte Geldstrafe erhielt ein Mann aus dem Saanebezirk. Die Gründe: grobe Verletzung der Verkehrsregeln und mehrfaches Führen eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des erforderlichen Ausweises. Das schreibt die Staatsanwaltschaft in einem Strafbefehl. Die unbedingte Strafe erfolgte, weil der Mann 2021 bereits für ein ähnliches Vergehen verurteilt wurde – damals noch bedingt. Der damals gewährte bedingte Strafvollzug mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30 Franken mit einer Probezeit von vier Jahren wurde nun widerrufen. 

Schikanestopp auf der Autobahn

Im Frühling 2023 fuhr der Beschuldigte auf der Autobahn A12 in Richtung Bern. Nachdem er von einem anderen Fahrzeuglenker mit einem gefährlichen Fahrstreifenwechsel vom Normal- auf den Überholstreifen überholt wurde, musste er wegen geringen Abstands stark abbremsen. Nach etwa 100 Metern wechselte der Beschuldigte auf die Normalspur und überholte das Auto rechts, indem er stark beschleunigte. Danach wechselte er unvorsichtig nach links auf den Überholstreifen vor das andere Fahrzeug.

Auf dem Überholstreifen bremste er von 100 km/h auf 80 km/h. Durch diesen gefährlichen Schikanestopp musste der andere Autofahrer so stark abbremsen, dass sich das ABS-System einschaltete. Das verhinderte eine Kollision. Der andere Autofahrer folgte dem Beschuldigten anschliessend mit eingeschaltetem Richtungsblinker, doch der Beschuldigte gab den linken Fahrstreifen nicht frei. Eine Polizeipatrouille hat das Fahrverhalten des Beschuldigten mit dem im Fahrzeug fest installierten Videosystem aufgenommen.

Nicht nur machte sich der Beschuldigte der groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig. Er lenkte sein Auto, obwohl sein Führerschein annulliert wurde. Im Sommer 2023 fuhr er erneut mit dem Auto, der Führerschein war immer noch annulliert. 

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema