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Geldstrafe und Busse nach Bienendiebstahl in Heitenried

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Der Mann, der letzten April in Heitenried einen Bienenkasten gestohlen hat, ist verurteilt worden. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 1400 Franken sowie eine Busse von 300 Franken.

Der dreiste Diebstahl eines Bienenkastens hatte im vergangenen April schweizweit für Aufsehen gesorgt. Ungekannte hatten in einer Nacht-und-Nebelaktion auf einem Bienenstand in der Burghole bei Schmitten einen auffällig roten Bienenstock entwendet. Der Besitzer erstattete Anzeige und liess gegenüber den FN seinem Ärger freien Lauf.

Bienenzücher Roger Fuchser ärgerte sich vor allem darüber, dass der gestohlene Bienenkasten die Zuchtarbeit der letzten Monate enthielt. Der Imker züchtet Bienenköniginnen. Eine Wildtierkamera hatte den Diebstahl festgehalten, der abends um 21.20 Uhr über die Bühne ging. 40’000 Bienen verschwanden mit dem Bienenkasten.

Rasch aufgeklärt

Die Geschichte hatte für den Imker ein Happyend: Wenige Tage später informierte ihn die Kantonspolizei, dass sie den Dieb ermittelt habe (die FN berichteten). Roger Fuchser selbst hatte ein paar Privatermittlungen unternommen. Es stellte sich heraus, dass der Dieb aus der näheren Umgebung stammte.

Diesen auffällig roten Bienenkasten hat der Dieb gestohlen.
Archivbild Aldo Ellena

Diesen Mann hat die Freiburger Staatsanwaltschaft nun per Strafbefehl wegen Diebstahls verurteilt. Wie es darin heisst, hat der 44-jährige Mann den Bienenkasten im Wert von 800 Franken zu sich nach Hause genommen und dort in sein Bienenhaus eingebaut. 

Strafe auf Bewährung

Für diese Tat erhielt er zum einen eine Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 140 Franken. Diese Strafe hat die Staatsanwaltschaft auf Bewährung ausgesprochen und eine Probezeit von zwei Jahren gewährt. Zum anderen muss der Mann eine Busse von 300 Franken sowie die Verfahrenskosten und Auslagen bezahlen. Insgesamt ergibt dies einen Betrag von 725 Franken.

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