Der Gemeindeverband des Seebezirks wendet sich in einem Brief an die Grossräte des Bezirks. Hintergrund: Das Kantonsparlament hatte in der ersten Lesung zur Revision des Raumplanungs- und Baugesetzes ein Kaufrecht der Gemeinden aus dem Entwurf gestrichen. Mit diesem Recht könnten Gemeinden Parzellen übernehmen, die zehn Jahre nach der Einzonung nicht überbaut sind. Der Gemeindeverband schreibt, das Kaufrecht sei ein wichtiges Instrument für eine aktive Bodenpolitik. Die zweite Lesung der Gesetzesrevision folgt am nächsten Dienstag. sos
Bericht Seite 3