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Georges Godel akzeptiert seine Strafe definitiv

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Der ehemalige Freiburger Staatsrat Georges Godel hat keinen Einspruch eingelegt gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, welche ihn wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt hatte.

Der wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilte ehemalige Freiburger Staatsrat Georges Godel hat, wie bereits angekündigt, keine Einsprache gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft eingelegt. Dies hat Godel gegenüber den FN bestätigt. Die Einsprachefrist war in der Nacht auf Dienstag abgelaufen.

Der frühere Staatsrat der CVP hat sich mehrfach der Verletzung des Amtsgeheimnisses strafbar gemacht, als er dem Journalisten Jean-Marc Angéloz aus dem Alltag des Staatsrats berichtete (die FN berichteten). Angéloz hatte die Gespräche mit Godel in einem Buch veröffentlicht.

Godel wurde deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen und zu einer zusätzlichen Busse von 2500 Franken verurteilt. Angéloz seinerseits bekam eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen und eine Busse von 1500 Franken. Im Gegensatz zu Godel hat Angéloz das Urteil angefochten, wie er gegenüber der Zeitung «La Liberté» sagte.

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