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Gericht bestätigt Strafen gegen die Sensler Marihuanaverkäufer  

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Im Fall der zwei Sensler, die in illegalen Verkauf von Marihuana verwickelt waren, ist das heute veröffentlichte Urteil des Strafgerichts Sensebezirk keine Überraschung. Es bestätigt die angesetzten Strafen. 

Weil sie rund 60 Kilogramm Marihuana verkauft hatten, standen zwei Sensler am 23. Januar vor dem Strafgericht Sensebezirk in Tafers (die FN berichteten). In ihrem Urteil spricht Gerichtspräsidentin Caroline Gauch die Beschuldigten des illegalen Drogenhandels schuldig.  

Die beiden 37-Jährigen – nennen wir sie Reto* und Beat* waren in den illegalen Anbau und Verkauf von Marihuana verwickelt. Sie begannen 2013 mit dem Anbau von Hanf in Kunststoffwannen. Pro Wanne produzierten sie 500 Gramm Marihuana. Im ersten Jahr verkauften sie acht Kilogramm Marihuana, die nächsten Jahre bis 2019 jeweils zwölf Kilogramm. Reto kümmerte sich dabei um das Anbauen, das Ernten und Verpacken der Pflanzen. Beat war für den Verkauf der Drogen verantwortlich. Sie erwirtschafteten mit dem Verkauf von insgesamt 58 Kilogramm Marihuana einen Gesamtumsatz von 348’000 Franken. Bei einer Hausdurchsuchung der Polizei wurden bei Reto ausserdem eine Indoor-Hanfplantage sowie 30 Gramm vakuumiertes Marihuana beschlagnahmt.

Keine Überraschung im Urteil

Das abgekürzte Verfahren im Januar gestaltete sich lapidar: Nicht nur erkannten die Beschuldigten im Vorfeld die Anklageschrift an, auch während des Gerichtsverfahrens zeigten die beiden Sensler Einsicht. Sie stimmten sowohl den Tatvorwürfen als auch den jeweiligen Strafzumessungen zu. Sie baten das Gericht ebenfalls um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.

Gerichtspräsidentin Caroline Gauch bestätigt nun die angeordneten Strafzumessungen in ihrem Urteil. Beat erhält eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren. Zusätzlich wird er verpflichtet, dem Staat eine Ersatzforderung in der Höhe von 20’000 Franken zu bezahlen. Reto wird eine geringere bedingte Freiheitsstrafe von 17 Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren auferlegt. Die Ersatzforderung beläuft sich auf 25’000 Franken. Auch die Kosten des Verfahrens von jeweils 1750 und 1770 Franken werden den Angeklagten auferlegt.

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