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Geschlechtsangleichende Operationen seit 2019 mehr als verdoppelt

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Zwischen 2019 und 2022 hat sich die Zahl der geschlechtsangleichenden Operationen in der Schweiz mehr als verdoppelt. Zuvor war sie sehr tief.

Über zwei Drittel der Eingriffe dienten der Angleichung vom weiblichen an das männliche Geschlecht.

Die Operationen konzentrierten sich fast ausschliesslich auf fünf Spitäler, wie das Bundesamt für Statistik (BFS) am Donnerstag mitteilte. 2019 zählte das BFS 248 chirurgische Geschlechtsangleichungen. 2022 waren es 525. Das ist ein Anstieg um 115 Prozent.

68 Prozent der Operationen bewirkten die Angleichung vom weiblichen an das männliche Geschlecht, 32 Prozent den umgekehrten Fall. Die Operationen zur Angleichung vom männlichen an das weibliche Geschlecht wuchsen dabei zwischen 2019 und 2022 mit 123 Prozent stärker als jene vom weiblichen an das männliche (+ 102 %).

Die häufigste Operation war die Mastektomie, die Entfernung der Brüste. Sie zeigte von 2019 bis 2022 das grösste Wachstum von 80 auf 221 Fälle und damit um 176 Prozent. Ihr Anteil an den geschlechtsangleichenden Eingriffen stieg von 33 auf 42 Prozent.

Die übrigen Operationen waren seltener und wiesen keine entsprechende Entwicklung auf. So führten Schweizer Spitäler im vergangenen Jahr 33 Phalloplastiken und 79 Vaginoplastiken aus. 2021 waren es 42 respektive 55.

Das Durchschnittsalter für den Wechsel vom weiblichen zum männlichen Geschlecht lag bei 27 Jahren. 54 Prozent der Personen waren zwischen 15 und 24 Jahre alt. Das Durchschnittsalter bei der Angleichung vom männlichen ans weibliche Geschlecht betrug 34 Jahre. Ein Drittel war zwischen 25 und 34 Jahre alt, ein Viertel zwischen 15 und 24. Das Durchschnittsalter blieb zwischen 2019 und 2022 bei beiden Angleichungsrichtungen stabil.

Einige chirurgische Eingriffe dienen fast ausschliesslich der Geschlechtsangleichung. Das war bei 94 Prozent der Phalloplastiken und bei 95 Prozent der Vaginoplastiken der Fall.

Brustentfernungen hingegen erfolgten nur in 3 Prozent der Fälle zur Geschlechtsangleichung und Gebärmutterentfernungen in 1 Prozent. Bei der Entfernung von Teilen der männlichen Genitalien beläuft sich der geschlechtsangleichende Anteil auf 40 Prozent.

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