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Erfolgreiche Motion: Bundesrat will Gewalt gegen Kinder verbieten

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Der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung soll ausdrücklich im Zivilgesetzbuch verankert werden. Die Motion stammt von der Freiburger Mitte-Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung eröffnet. 

Der Bundesrat geht im Kampf gegen Gewalt an Kindern einen Schritt weiter: Er will den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung ausdrücklich im Zivilgesetzbuch verankern. Neben Ohrfeigen und anderen Körperstrafen betrifft dies auch psychische Misshandlung.

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuchs eröffnet, wie er mitteilte.

Bereits heute ist Gewalt gegenüber Kindern in der Erziehung nicht erlaubt. Kinder sind durch das Strafrecht geschützt. Im vergangenen Jahr ist der Bundesrat durch eine Motion aus dem Parlament damit beauftragt worden, die gewaltfreie Erziehung auch im Zivilgesetz zu verankern.

Diese stammt von der Freiburger Mitte-Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach (die FN berichteten). Gegenüber den FN sagte sie im Dezember 2022, dass die körperliche Züchtigung nicht explizit verboten sei und dass das ein falsches Zeichen an die Eltern sei. 

Die neue Bestimmung soll gemäss Mitteilung ausdrücklich festhalten, dass Eltern «das Kind ohne Anwendung von körperlichen Bestrafungen und anderen Formen entwürdigender Gewalt» erziehen müssen. Sie habe Leitbildcharakter und sei ein klares Signal, das Gewalt nicht toleriert werde. Der Bundesrat betont allerdings: Die Bestimmung schreibe keine Erziehungsmethode vor – «die Eltern sollen bei der Erziehung ihrer Kinder nach wie vor autonom bleiben».

Ohrfeigen und Blossstellen

Unter körperliche Bestrafungen fallen sowohl eher leichte als auch schwere körperliche Eingriffe. Wie aus dem erläuternden Bericht zur Vorlage hervorgeht, zählen etwa Ohrfeige, Klaps oder Schütteln zu den leichten, Schläge mit Gegenständen wie Gürteln und Stäben oder Verbrennen und Fusstritte zu den schweren.

Für andere – oft psychische – Gewalt – wird die Formulierung «andere Formen entwürdigender Gewalt» verwendet. Dazu zählen beispielsweise Drohung, Beschimpfung, Demütigung, Verachtung, Angsteinflössen, Blossstellen und Abwerten, aber auch Ignorieren, Ausgrenzen oder Isolieren.

Die neue Bestimmung soll insbesondere die Prävention stärken, schreibt der Bundesrat. So sollen Beratungs- und Hilfsangebote ausgebaut werden. Verschiedene internationale Studien seien zum Schluss gekommen, dass die gesetzliche Verankerung der gewaltfreien Erziehung das Erziehungsverhalten verändern und die Akzeptanz von Gewalt senken könne.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 23. November 2023.

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