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Goa-Party darf nicht stattfinden

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Eine Privatperson wollte in Noflen bei Bösingen am kommenden Wochenende ein dreitägiges Geburtstagsfest veranstalten. Weil er mehr als 100 Besucher erwartete, verlangte der Besitzer des Geländes, dass der Organisator eine Bewilligung für ein Patent K einholt. Das Oberamt des Sensebezirks hat dem Partyveranstalter dieses jedoch verweigert. Grund: Einige Angaben auf dem Formular stellten sich als falsch heraus. Nachforschungen ergaben zudem, dass es sich nicht wie angegeben um ein privates Geburtstagsfest handelt, sondern um eine Goa-Party. An diesen Feiern mit Psychedelic-Trance-Musik werden regelmässig Drogen wie Ecstasy konsumiert. im

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