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Greng macht einen Rückzieher in der Ortsplanung

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In Greng liegt die Ortsplanungsrevision ein drittes Mal auf. Die Veränderungen betreffen insbesondere das Areal Seehof und das Restaurant im Schlossquartier. Dies ist die Folge der vielen Einsprachen.

Greng startet die dritte Runde seiner Ortsplanungsrevision. Nachdem bereits in den ersten beiden Auflagen das Areal namens Seehof im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stand, spielt es auch dieses Mal die Hauptrolle. Hier soll ein neues Wohnquartier entstehen, damit die Gemeinde moderat wachsen kann. Ursprünglich hatte der Gemeinderat vor, die Zone von allgemeinem Interesse (ZAI) auf eine sinnvolle Weise in die Überbauung zu integrieren. Die umgezonte Parzelle hätte dem potenziellen neuen Quartier und der Gemeinde als Freiraum für Parks und Spielplätze gedient.

Diese Idee ist nun gescheitert. In dem Erläuterungsbericht zur dritten öffentlichen Auflage gibt der Gemeinderat mehrere Gründe dafür an. Er stellt fest: «Die geplante Umzonung der ZAI und die Übertragung der Ausnützungsziffer stiessen in der öffentlichen Auflage auf Widerstand.» Ebenfalls gibt der Gemeinderat an, dass die ursprünglich erwarteten raumplanerischen Vorteile nicht eintreten würden. Die ZAI bleibt deshalb mit dem öffentlichen Parkplatz bestehen. Und auch die Ausnützungsziffer der ZAI wird nicht auf die neue Wohnzone übertragen. Die Gemeinde behält sich die ZAI als Reserve für mögliche zukünftige Bauten im öffentlichen Interesse vor. 

Besitzverhältnisse und Anpassungen beim Schlossquartier

Heikel waren diese Pläne um den Seehof, weil der aktuelle Gemeindepräsident Markus Hediger neben der Gemeinde Eigentümer der Parzellen im Seehof ist. Privat wird Hediger also von den Entscheidungen der Gemeinde direkt tangiert. Dies sorgte für Diskussionen in der Gemeinde. An einem Infoabend zur Ortsplanung im Dezember 2022 hatte die Vize-Gemeindepräsidentin und Zuständige für die Raumplanung Michela Mordasini dazu Stellung genommen (die FN berichteten): «Bei allen Entscheidungen zum Seehof trat Gemeindepräsident Hediger in den Ausstand.»

Neben dem Seehof betreffen die Änderungen auch das Schlossquartier. Hier geht es vor allem um das Restaurant inmitten des Wohnquartiers. Dessen Aussenbereich sollte in der ersten Auflage zu einem Nutzungsbereich Terrasse Gastronomie werden. Dies wird jetzt mit der erneuten Auflage rückgängig gemacht. Denn die bestehende Gartenterrasse sei bereits Bestandteil der Baubewilligung von 1994. «Somit ist die Nutzung nach der Bestandesgarantie zu beurteilen», heisst es im Erläuterungsbericht.

«Die Raumplanung ist emotional»

Nach den neun Einsprachen zur ersten Version der Ortsplanungsrevision folgten nach der zweiten öffentlichen Auflage weitere sieben. Einigungsverhandlungen fanden nur mit drei Einsprechenden statt, weil einige Parteien auf weitere Verhandlungen verzichteten oder sie ihre Einsprache zurückzogen. Gerade die Umzonungs- und Verdichtungspläne um den Seehof oder die Wohnzone Schlossquartier mit Restaurant trafen auf Widerstand aus der Bevölkerung. «Die Raumplanung ist emotional», sagt Mordasini auf Anfrage. Man habe mit den Einsprechern diskutiert, könne es aber nicht allen recht machen.

Ein Paar Sachen haben wir geändert, obwohl wir die vorherige Alternative besser gefunden hätten, aber wir sind kompromissbereit.

Michela Mordasini
Vize-Gemeindepräsidentin Greng

Bezüglich der Kosten zeigt sich die Vize-Gemeindepräsidentin zuversichtlich. Im Dezember 2022 wurde ein Zusatzkredit im Umfang von 80’000 Franken genehmigt, welcher damals kontrovers diskutiert wurde. Der Rahmen dieses Kredits sollte laut Mordasini auch mit dieser dritten Auflage nicht überschritten werden. Zum Schluss lobt sie die professionelle Zusammenarbeit mit dem Raumplaner, dem Anwalt der Gemeinde sowie mit der Planungskommission und ihren Ratskollegen.

Chronologie

Eine lange Geschichte

Die Ursprünge der Ortsplanungsrevision von Greng liegen bereit sechs Jahre zurück. 2017 hatte die Gemeinde ihr Vorprojekt für die Ortsplanung an das kantonale Bau- und Raumplanungsamt geschickt. 2019 kam das Gesamtgutachten vom Kanton zurück. Nach der Überarbeitung des Ortsplanungsdossiers fand im März 2022 die erste öffentliche Auflage statt. Sie generierte neun Einsprachen. Aufgrund von Änderungen des Dossiers folgte im September eine zweite Auflage. Sieben Einsprachen waren die Folge. Seit diesem Freitag liegt die dritte Auflage für eine Dauer von dreissig Tagen auf. Danach möchte der Gemeinderat die Einsprachen prüfen und darüber entscheiden. Er geht davon aus, dass er das Dossier bis Ende Jahr beim Kanton einreichen kann. jmw

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