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Grosser Rat verweigert trotz Gerichtsentscheid Einbürgerungen

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86 Dossiers hat die Einbürgerungskommission seit letztem Herbst behandelt, 73 Gesuche hat sie positiv beurteilt und 13 Gesuche zurückgestellt. Dies berichtete Kommissionspräsident Gilles Schorderet (SVP, Zénauva) am Dienstag dem Freiburger Parlament. Auf zwei Dossiers richtete er das Augenmerk besonders: jene einer kolumbianischen und einer serbischen Staatsangehörigen.

 Diese hatte der Grosse Rat nämlich bereits 2013 einmal zurückgewiesen, weil die Ehemänner der beiden Frauen den Kriterien nicht entsprachen. Der eine Ehemann hält sich in Grossbritannien auf und spricht keine schweizerische Landessprache, der andere Ehemann war wegen Drogenhandels in Deutschland verurteilt.

In der Zwischenzeit hat jedoch das Kantonsgericht Rekurse der Frauen gutgeheissen und den Grossen Rat verpflichtet, die Fälle erneut zu beurteilen (FN vom 30.12.). Das Bürgerrecht müsse auf den Einzelnen bezogen werden, so das Gericht.

Am Dienstag hat nun der Grosse Rat die Gesuche mit 56 gegen 35 Stimmen bei drei Enthaltungen erneut verweigert.

 Glaubwürdigkeit

Kommissionspräsident Schorderet sagte eingangs der Debatte, er hätte es lieber gehabt, das Urteil des Kantonsgerichts ans Bundesgericht weiterzuziehen. Das Büro des Grossen Rates habe aber entschieden, den Fall nicht weiterzuziehen, und dies respektiere er auch. Die Mehrheit der Kommission sei für ein Eintreten auf die Gesuche gewesen, so Gilles Schorderet.

Im Rat fanden die Gesuche trotzdem keine Gnade. Markus Bapst (CVP, Düdingen) sagte, es gehe nicht zuletzt um die Glaubwürdigkeit des Parlaments. Auf seinen Antrag wurden die beiden Gesuche getrennt behandelt und schliesslich verworfen.

«Das Gesetz ist klar: Die beiden Ehepartner haben den Kriterien für eine Einbürgerung nicht entsprochen», so Bapst. Auch Schorderet betonte, dass die beiden Dossiers das Gesetz nicht erfüllten. Staatsrätin Marie Garnier (Grüne) meinte dagegen, das Gesetz sehe Ausnahmen vor. Schorderet entgegnete darauf, die Ausnahmen seien in einem Reglement aufgelistet, und die betreffenden Dossiers erfüllten auch diese nicht.

Änderung des Reglements

Mit der erneuten Ablehnung durch den Grossen Rat werden die beiden Einbürgerungsdossiers voraussichtlich noch weiter für Diskussionen sorgen. Staatsrätin Marie Garnier sieht das weitere Vorgehen wie folgt: «Jetzt muss wohl das Ausführungsreglement geändert werden.»

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