Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Handel mit Kokain: Staatsanwaltschaft fordert 38 Monate Gefängnis

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Das Strafgericht Sense hat am Freitag den Fall eines 33-jährigen Mannes verhandelt, der sich wegen Kauf, Verkauf und Konsum von Kokain verantworten musste. 

«Ich habe einfach so viel Kokain gekauft, dass ich meinen Eigenkonsum abdecken konnte.» Dies war die Hauptaussage des Mannes, dessen Fall am Freitag vor dem Strafgericht Sense verhandelt wurde. Denn der 33-Jährige soll zwischen 2016 und 2019 Drogen gekauft, verkauft und in grossen Mengen selbst konsumiert haben. Die Staatsanwaltschaft forderte unter anderem eine unbedingte Freiheitsstrafe in der Höhe von 38 Monaten. 

Der junge Mann soll laut Anklageschrift im angegebenen Zeitraum mehrere Hundert Gramm Kokain zum Eigenkonsum und Weiterverkauf erworben haben. Er bezahlte dabei zwischen 70 und 80 Franken pro Gramm. Innerhalb von drei Jahren soll er sodann geschätzte 200 bis 400 Gramm der Drogen an verschiedene Personen verkauft haben, meistens in Mengen zu 10 bis 20 Gramm. Pro Gramm verlangte er 100 Franken. Der Drogenverkauf erfolgte unter anderem im Sensebezirk. 

Nur schwammige Aussagen

Dass es in der Hauptverhandlung zu Tränen kommen würde, hatte die Gerichtspräsidentin Caroline Gauch wahrscheinlich nicht erwartet. Denn der Beschuldigte zeigte sich zu Beginn der Verhandlung noch selbstsicher. Obwohl er sich zu Beginn bereit erklärt hatte, die Fragen der Gerichtspräsidentin zu beantworten, war seine häufigste Aussage: 

Ich kann mich nicht erinnern.

Zu allen Fragen, die sich um die Menge des ge- und verkauften Kokains drehten, konnte er nichts Neues beitragen. Aufgrund seiner laut Staatsanwältin Sonja Hurni «schwammigen Aussagen» war es auch nicht möglich, die genaue Menge des fraglichen Kokains zu beziffern. Auch den Betrag, den der 33-Jährige für den Kauf bezahlte und für den Verkauf verlangte, konnte er nicht genau angeben. Er könne sich nicht daran erinnern, erklärte er: «Wenn etwas Schlechtes passiert, dann verdrängt man das und lässt es hinter sich.» 

Sobald sich die Fragen jedoch um seine Person drehten, gab der Angeklagte freiwillig Auskunft. Als Gerichtspräsidentin Gauch ihn fragte, weshalb er mit dem Kokainkonsum überhaupt angefangen hatte, sagte er: «Wahrscheinlich, weil es mir nicht gut ging und ich nicht bodenständig war.» Der Mann erklärte, dass er regelmässig Kokain zu sich nahm und so süchtig geworden ist:

Es war wie Zigaretten rauchen.

Unbedingte Haftstrafe gefordert

Das ist aber nicht das einzige Vergehen des Mannes. Bereits 2016 sass er in Untersuchungshaft wegen Besitzes und Handels mit Marihuana. 2019 wurde er erneut in Untersuchungshaft genommen, diesmal bereits wegen des Kokaindelikts. Heute sehe seine Situation anders aus, beteuerte der Mann. Er sei verheiratet, habe wieder einen Job und sei abstinent. Er brach dann in Tränen aus und sagte: «Ich bin zu einem besseren Menschen geworden.» 

Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat den Angeklagten wegen dieses Kokaindelikts bereits 2019 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Die Staatsanwältin forderte, dass dieses Urteil widerrufen werde. Es soll zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 38 Monaten umgewandelt werden. «Die Menge des Kokains bei einem schweren Fall wurde um einiges überschritten.» Ausserdem empfinde sie die Aussagen des Angeklagten als widersprüchlich.

Verteidiger Martin Gerkel plädierte darauf, die Strafe tiefer anzusetzen, weil es sich um einen leichten bis mittelschweren Fall handle. Er forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr mit einer Probezeit von vier Jahren. Ausserdem sei auf den Widerruf des Bernischen Urteils zu verzichten.

Das Gericht gibt das Urteil in den nächsten Tagen bekannt.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema