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Herz gegen Wissenschaft

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Yvonne Stempfel, Grossrätin und Vize-Präsidentin der kantonalen CVP, ist Präsidentin von Insieme Freiburg und setzt sich für die Interessen von Menschen mit einer Behinderung ein. Denn sie ist mit einer Schwester, die Trisomie 21 hat, aufgewachsen. Zusammen mit der Freiburger CVP kämpft Stempfel gegen die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes, die am 5. Juni zur Abstimmung kommt. Diese würde es erlauben, dass durch künstliche Befruchtung erzeugte Embryonen genetisch untersucht werden, bevor sie der Mutter eingesetzt werden. Stempfel vertritt mit ihrer Haltung eine andere Meinung als die CVP Schweiz.

Auch Anthony Marchand von der SVP hat eine andere Position als seine Mutterpartei. Er setzt sich für ein Ja ein und vermochte davon die Kantonalsektion zu überzeugen. Marchand hat ebenfalls einen besonderen Grund für sein Engagement: Der 22-jährige Präsident der Jungen SVP Freiburg studiert an der ETH Lausanne Biotechnologie und setzt sich als angehender Ingenieur ein für den medizinischen Fortschritt.

 Vor einem Jahr hat das Schweizer Volk mit 62 Prozent Ja gesagt zu einer Verfassungsänderung, die das neue Gesetz möglich macht und die Präimplantationsdiagnostik (PID) erlaubt. Weshalb sollte es die Gesetzesänderung nun ablehnen?

Stempfel: Das Gesetz geht viel zu weit. Der ursprüngliche Vorschlag des Bundesrates sah vor, dass nur Eltern, die Träger einer genetischen Krankheit sind, ihre künstlich erzeugten Embryonen mit der Präimplantationsdiagnostik untersuchen können. Jetzt soll die PID für alle Paare, die eine künstliche Befruchtung benötigen, zugänglich sein. Ich bin nicht gegen den Fortschritt, aber es braucht Schranken.

Marchand: Das Gesetz legt klare Grenzen fest. Die Präimplantationsdiagnostik kann das Leiden von Eltern mindern. Diese sollte man ins Zentrum stellen.

 

 Besteht nicht die Gefahr, dass wir mit diesem Gesetz Gott spielen?

S: Die zwei wichtigen Fragen sind: Wann beginnt ein Leben? Und welches Leben ist lebenswert? Ich bin mit meiner Schwester aufgewachsen, habe mit ihr geweint und gelacht, mit ihr gezankt. Wenn ich heute zu diesem Gesetz Ja sagen würde, würde ich auch sagen: ‹Dein Embryo ist nicht lebenswert.› Das kann ich mit meinem Gewissen, und vor allem mit meinem Herzen, nicht vereinbaren.

M:Wenn man sagt, es ist nicht an uns zu entscheiden, welches Leben lebenswert ist, darf man nicht vergessen, dass heute die Abtreibung bis zur zwölften Woche erlaubt ist. Mit verschiedenen Tests wird während der Schwangerschaft geprüft, ob ein Kind beispielsweise Trisomie 21 hat. Auch die Pille danach führt biologisch gesehen zum Tod eines Embryos. Zusammengefasst heisst das: Heute ist ein fünf Tage altes Embryo, das aus acht Zellen besteht, rechtlich besser geschützt als ein zwölf Wochen altes Embryo.

 

 Frau Stempfel, wo sehen Sie den Unterschied zwischen der PID und den pränatalen Tests?

S:Der pränatale Test wird beim Kind gemacht, das eine Frau bereits in sich trägt. Bei den Embryonen macht man eine Auslese: Von zwölf wählt man das Beste aus.

M:Es geht nicht um Eugenismus. Man wählt nicht dasjenige Embryo aus, das blaue Augen haben oder eine super Karriere schaffen würde. Das kann man gar nicht. Aber heute gelingen nur 18 Prozent der künstlichen Befruchtungen. Viele Frauen haben eine Fehlgeburt wegen Chromosomenstörungen beim Embryo. Mit der Vorauswahl will man die Chance erhöhen, dass die betroffenen Paare glückliche Eltern werden.

 

 Es ist also nicht der Wunsch nach Perfektion?

M:Nein.

S:Heute nicht, aber was wird morgen sein? Vor einigen Jahren war es undenkbar, überhaupt über Untersuchungen an Embryonen zu diskutieren. Einmal ist genug.

M:Wenn man das Gesetz künftig ändern wollte, müsste das Volk abstimmen. Aber perfekte Kinder sind nicht das Ziel der Wissenschaft. Das Ziel ist, Eltern ein normales Leben mit gesunden Kindern zu ermöglichen. Man spricht meist nur über die Trisomie 21, aber es geht auch um Zystische Fibrose, die Huntington-Krankheit oder andere Erbkrankheiten, an welchen die Kinder sehr früh sterben. Das ist grausam für die Eltern.

S:Wenn wir die PID ermöglichen, müssen wir aufpassen, dass wir die jungen Paare nicht täuschen. Die Garantie für ein gesundes Kind, die wird es nie geben. Ausserdem kann man auch mit einem behinderten Kind ein sehr glückliches Leben führen.

M:Das Ziel der PID ist auch nicht, dass es keine Behinderungen mehr gibt. Es wird immer Behinderungen geben, das ist klar.

S: Ich befürchte aber, dass sich Eltern künftig noch stärker rechtfertigen müssen, wenn sie ein behindertes Kind zur Welt bringen.

 

 Die PID ist für den allergrössten Teil der werdenden Eltern aber gar nicht zugänglich. Wir sprechen von circa 2000 Babys, die jährlich durch künstliche Befruchtung zur Welt kommen. Das sind nur gut zwei Prozent aller Geburten.

S:Der Druck wird trotzdem steigen. Ein Beispiel: Erst in diesem Jahr hat der Bundesrat die Trisomie 21 als Geburtsgebrechen anerkannt. Bisher erhielten Betroffene gewisse Leistungen der Invalidenversicherung nicht.

M: Ist das der Fehler der PID?

 S:Nein, aber ich befürchte, dass es einen weiteren Leistungsabbau bei Krankenkassen und IV geben könnte.

M: Ein Verbot der PID wird das Los der Behinderten nicht verbessern.

S: Da bin ich einverstanden. Aber mit einem Nein will ich ein Zeichen setzen.

M:62 Prozent der Leute haben letztes Jahr jedoch anders gestimmt.

S:Zum Gesetz haben wir eine neue Diskussion. Gewisse Behindertenorganisationen haben sich letztes Jahr nicht engagiert, jetzt schon. Es ist eine ethische, moralische, persönliche Frage.

M:Genau, und man sollte nicht in die Ethik der anderen eingreifen. Wir sollten den betroffenen Paaren die Möglichkeit der PID geben, es ist dann ihre Wahl, ob sie sie nutzen. Heute gehen viele dafür ins Ausland, weil die PID in fast allen anderen europäischen Ländern zugelassen ist. Das ist doch keine Lösung.

 

 Wird das Gesetz am 5. Juni angenommen, müssen die Paare nicht mehr ins Ausland reisen. Wie geht es Ihrer Meinung nach aber weiter, wenn die Gesetzesänderung abgelehnt wird?

M: Die jetzige Debatte dreht sich oft um die Behinderungen, obwohl es noch um viel anderes geht. Ein neues Gesetz sollte deshalb auf die genetischen Krankheiten fokussieren. Diesen Teil sollte man unbedingt beibehalten.

S:Der Bundesrat würde wohl auf seinen ursprünglichen Vorschlag zurückkommen und den ins Parlament bringen.

M:Es würde auf jeden Fall ein neues Gesetz geben.

«Ein Ja kann ich mit meinem Gewissen und mit meinem Herzen nicht vereinbaren.»

Yvonne Stempfel

Vizepräsidentin CVP Freiburg

«Mit der Vorauswahl will man die Chance erhöhen, dass Paare glückliche Eltern werden.»

Anthony Marchand

Präsident Junge SVP

Zur Vorlage

Eine Diagnostik für die künstliche Befruchtung

Am14.Juni 2015hat das Schweizer Stimmvolk einer Änderung der Bundesverfassung mit62 Prozentzugestimmt. Diese macht es möglich, die Präimplantationsdiagnostik (PID) zuzulassen, die mit dem heutigen Fortpflanzungsmedizingesetz noch verboten ist. Gegen die Änderung dieses Gesetzes hat einüberparteiliches Komiteedas Referendum ergriffen, so dass nun am 5. Juni das Volk entscheidet. Bei der PID wird ein durchkünstliche Befruchtungerzeugtes Embryo genetisch untersucht, bevor es der Frau eingesetzt wird. Dabei gibt es zwei Arten: Bei der eigentlichen PID suchen die Ärzte gezielt nachgenetischen Krankheiten. Dies, wenn eine solche Krankheit in der Familie vorkommt. Mit diesem Test kann auch bestimmt werden, welcheEntwicklungschancenein Embryo hat. Die zweite Art ist dasAneuploidie-Screening. Damit könnenChromosomenstörungenwie Trisomie 21 festgestellt werden. Mit dem geänderten Gesetz können bei der künstlichen Befruchtungzwölf Embryonenentwickelt werden. Zurzeit sind nur drei erlaubt; diese drei werden der Mutter anschliessend alle übertragen oder, wenn nur eines übertragen wird, werden die übrigen vernichtet. Da oft alle drei übertragen werden, kommt es häufig zuMehrlingsschwangerschaften. Mit dem neuen Gesetz soll dasEinfrierenvon Embryonen erlaubt werden, sodass diese verwendet werden können, wenn eine Schwangerschaft misslingt. Die PID wird nur für Paare zugelassen sein, die Träger von schweren Erbkrankheiten sind oder auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können. Sie wird nicht von derKrankenkassebezahlt. Für alle anderen Paare und weitere Anwendungen – wie die Bestimmung des Geschlechts oder Körpermerkmale – bleibt die Diagnostik verboten.Bundesrat und Parlamentempfehlen die Vorlage zur Annahme.mir

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