Ratgeber VersicherunG
Michael Wiesner
Ich kenne mich gut mit Elektrizität aus und helfe Freunden oft bei Installationen. Nun möchte ich wissen, wer bei einem Unfall haftet.J.O.
Wenn Sie hauptberuflich als Arbeitnehmer in einer Firma mehr als acht Stunden pro Woche tätig sind, sind Sie auch für Unfälle bei privater Tätigkeit durch den Arbeitgeber versichert. Unter diese Nichtberufsunfalldeckung fällt auch das regelmässige Aushelfen bei Freunden in der Freizeit. Allerdings bliebe im Falle eines Unfalls ein eventuelles Nebeneinkommen aus dieser Tätigkeit bei der Bemessung der Geldleistungen unberücksichtigt. Wenn Sie weniger als acht Stunden pro Woche für ein Unternehmen tätig sind, dann wird ein allfälliger Unfall von Ihrer Krankenkasse gedeckt. Wird infolge eines Fehlers bei der Installation jemand durch einen unverhofften Stromstoss verletzt, dann sind Sie als Installateur in der Regel haftpflichtig. Denn auch von einem Hobbyelektriker darf eine korrekte Erledigung seiner Arbeit verlangt werden. Eine Reduktion der Haftpflicht ist höchstens gegenüber jener Person denkbar, der Sie, zum Beispiel durch unentgeltliche Arbeit, eine Gefälligkeit erwiesen haben. Sind Sie haftpflichtig, so wird sich Ihr Privathaftpflichtversicherer dem Fall annehmen, es sei denn, Ihre Arbeit erfolge gegen normales Entgelt und nebenberufliche Tätigkeit wäre nicht gedeckt. Überprüfen Sie daher Ihre Privathaftpflichtpolice.
Die Ratgebersujets stellt der Schweizerische Versicherungsverband zur Verfügung. Ein Team aus Versicherungsspezialisten nimmt zu Fragen Stellung. Verantwortlich istMichael Wiesner, Mitglied der Geschäftsleitung. www.svv.ch/ratgeber