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Hunde müssen im Wald ab dem ersten April wieder an die Leine

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Da sich in den Wäldern im Frühling viele junge Wildtiere aufhalten, gilt ab dem 1. April in den Freiburger Wäldern für Hunde eine Leinenpflicht. Diese gilt bis Mitte Juli.

Auch in diesem Frühling erfreuen sich die Wildtiere des Waldes an Familienzuwachs. Auch wenn diese gut versteckt leben, können sie gegen einen frei herumtollenden Hund nichts ausrichten. Deshalb gilt in den Freiburger Wäldern vom 1. April bis zum 15. Juli eine Leinenpflicht für Hunde. Das schreibt das Freiburger Amt für Wald und Natur in einem Communiqué. Auch kleine Hunde hätten einen ausgeprägten Jagdinstinkt, das würden viele Hundehalter unterschätzen, schreibt das Amt.

Viele junge Säugetiere und Vögel, die jetzt geboren werden, leben am Boden oder in Bodennähe und sind deshalb besonders verletzlich. Fuchswelpen, Rehkitze und Jungvögel können sich nicht wehren oder flüchten und sind leichte Beuten. Die Leine sei die einzige sichere Möglichkeit, Hunde davon abzuhalten, Unterholz und Dickicht zu durchstreifen und dadurch die Wildtiere zu stören. Auch ausserhalb dieser Zeit müssten die Hunde jederzeit unter Kontrolle sein, schreibt das Amt für Wald und Natur. Jede Zuwiderhandlung gegen diese Vorschrift könne mit einer Ordnungsbusse geahndet und in schwerwiegenderen Fällen bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden.

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