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Hürden für Kirchenumnutzungen

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Sollen Kirchenräume umgenutzt werden, gibt es viele Hürden zu nehmen: emotionale, staatsrechtliche und kirchenrechtliche. Das weiss René Pahud de Mortanges, Professor am Institut für Religionsrecht an der Universität Freiburg.

 

 Sie beobachten die Entwicklung im Bereich von Kirchennutzungen seit Jahren. Was stellen Sie fest?

Pfarreikirchen wurden in der katholischen Kirche bisher nur in Einzelfällen umgenutzt, doch wird hier in den nächsten Jahren besonders in den Städten einiges auf uns zukommen. Betroffen waren bis anhin vorwiegend Klöster. Vor allem Kapuzinerklöster mussten mancherorts Niederlassungen aufgeben. Wird eine Gemeinschaft aufgehoben, interessieren sich manchmal andere kirchliche Organisationen oder Gemeinschaften für die Gebäude. Falls sich in diesem Umfeld kein Interessent finden lässt, stehen die zuständigen kirchlichen und staatlichen Behörden vor der Aufgabe, eine neue, nichtkirchliche Verwendung für die Gebäude zu finden.

 

 Kennen Sie Beispiele?

 Im Kapuzinerkloster in Sursee sind verschiedene kirchliche Vereine und Organisationen eingezogen, ebenso die Erwachsenenbildung und die Musikschule. Der Klostergarten wird von Anwohnern genutzt. Als neue Nutzung für das Kapuzinerkloster Stans entschied sich der Kanton Nidwalden, der Grundeigentümer, für ein Projekt, das in den Klosterräumen ein Kompetenzzentrum für regionale Kulinarik errichten und betreiben will.

 

 Bei einem geplanten Kirchenverkauf in Luzern gab es unlängst Widerstände aus der Bevölkerung–weshalb?

Die Kirche ist stets auch ein Stück emotionale Heimat, hier hat man vielleicht geheiratet und seine Kinder taufen lassen. Interessanterweise reagieren in solchen Fällen oft nicht nur die aktiven Gottesdienstbesucher mit Widerstand. Für viele Menschen, auch jene, die ansonsten ein distanziertes Verhältnis zur Kirche als Institution haben, sind Kirchengebäude ein Ort der spirituellen Orientierung in ihrem Alltag.

 

 Welche kirchlichen Gebäude sind am schwierigsten umzunutzen?

Ein Pfarrhaus oder einen Pfarreisaal umzunutzen, ist oft einfacher als eine Kirche. Da sie keine religiöse Bedeutung haben, lassen die kirchlichen Richtlinien hier viel Spielraum offen. Wenn der Kirchenraum selber umgenutzt und dafür umgebaut werden soll, ist der staatliche Denkmalschutz involviert. Je älter ein Gebäude, umso schwieriger der Umbau. Eine Kirche aus dem Mittelalter lässt sich in der Schweiz kaum umbauen für nichtreligiöse Zwecke. Bei Kirchen des 20. Jahrhunderts, etwa bei den schlichten Betonkonstruktionen der 60er-Jahre, ist das eher möglich. Aber auch diese sind denkmalschützerisch manchmal wertvoll.

 

 Ist eine Übergabe an andere religiöse Gemeinschaften einfach?

Die Übergabe an eine andere katholische Gemeinschaft ist einfacher als an eine andere christliche Gemeinschaft, am schwierigsten ist jedoch die Übergabe an eine nicht christliche religiöse Gemeinschaft.

 

 Welche weiteren Knackpunkte als den Denkmalschutz gibt es?

Die Bauvorschriften. Wird eine vor Jahrzehnten oder Jahrhunderten gebaute Kirche umgenutzt, stellt sich die Frage: Muss das Gebäude nun alle heutigen baurechtlichen Vorschriften erfüllen, etwa bezüglich Sicherheit und Isolation? Hier gilt die Bestandesgarantie. Die besagt: Wenn das Gebäude weiterhin als Kirche genutzt wird, muss die Kirchgemeinde nicht alle neuen Auflagen erfüllen. Wird sie hingegen verkauft, etwa um als Restaurant oder Bibliothek betrieben zu werden, muss der Inhaber das Gebäude so sanieren, dass es den heutigen Vorschriften entspricht. Das kann ein finanzielles Handicap sein für eine nichtreligiöse Nutzung.

Zahlen und Fakten

Die Mittel sinken, die Aufgaben bleiben

Am ersten Schweizer «Kirchenbautag» debattierten Experten und Vertreter von Kirchgemeinden diesen August über die Umstände und Möglichkeiten von Umnutzungen von nicht mehr für religiöse Zwecke verwendetem Kirchenraum. Mögliche Beispiele in der Region sind die Kapelle der Regina Mundi oder die Kirche Wahlern in Schwarzenburg. Wie die Zeitung «Reformiert» schrieb, bleiben immer mehr Gebäude ungenutzt, weil die Mitgliederzahlen sinken. Die Kirchgemeinden müssen die oft grossen Gebäude unterhalten, renovieren und restaurieren. Zugleich nehme das zur Verfügung stehende Geld ab.fca

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