Untertitel: Bundesgericht bestätigt Bakom-Entscheid
Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hatte 2005 drei 0901-Telefonnummern widerrufen, die für die Anruf-Spiele verwendet worden waren. Zu Recht, wie nun das Bundesgericht auf Beschwerde der Betreiberfirma entschieden hat. Laut dem Urteil wurden die kostenpflichtigen Nummern für verbotene «lotterieähnliche Veranstaltungen» und damit missbräuchlich eingesetzt. Ausschlaggebend für die Qualifikation der Spiele als Lotterie ist laut Bundesgericht, dass die kostenlose Teilnahme via Postkarte nicht mit den gleichen Gewinnchancen wie bei einem Anruf möglich ist. Der Postkartenteilnehmer wisse nicht, wann, bei welchem Rätsel und welcher Gewinnsumme er allenfalls zurückgerufen werde.
Der Widerruf rechtfertigt sich gemäss den Lausanner Richtern darüber hinaus wegen den unklaren und missverständlichen Angaben zur Anrufgebühr von Fr. 1.50. Zum einen sei der Preis nicht in der gleichen Grösse eingeblendet worden wie die Nummer. Zum anderen sei beim Konsument der Eindruck erweckt worden, dass die Anrufgebühr erst erhoben werde, wenn er einen Lösungsvorschlag habe abgeben können. Tatsächlich hätten aber auch erfolglose Anrufversuche gekostet. Die Spiele wurden eingestellt, nachdem das Zürcher Statthalteramt 2005 ein Verfahren eröffnet und die Erlöse eingezogen hatte.