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Im Asylwesen wird Abschieben schwieriger

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 Auf dem Papier ist das System simpel: Das Dubliner Abkommen, an dem die Schweiz beteiligt ist, soll gewährleisten, dass Asylsuchende in Europa nur einmal ein Gesuch stellen und in den zuständigen Dublin-Mitgliedstaat zurückgeschickt werden können, wenn sie anderswo aufgegriffen werden oder ein Asylgesuch stellen. Für die Schweiz wird dies nun aber schwieriger: Mit einem Grundsatzurteil hat das Bundesverwaltungsgericht verfügt, dass das Staatssekretariat für Migration illegale Asylsuchende nicht einfach ins zuständige Einreiseland abschieben darf. pem/BZ

Bericht Seite 16

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