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Jean-Marc Angéloz zieht Verurteilung weiter – auf Freispruch plädiert

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Der Journalist Jean-Marc Angéloz hat seine vorinstanzliche Verurteilung wegen Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses angefochten. Sein Verteidiger hat auf Freispruch plädiert. Das Urteil des Bezirksgerichts Saane steht noch aus. 

Das Buch: «Geheimnisse und Vertraulichkeiten eines Präsidenten» schlug nach seiner Veröffentlichung vor zwei Jahren hohe Wellen. Es hatte für den Autor Jean-Marc Angéloz wie auch für die interviewte Person, den ehemaligen Staatsrat Georges Godel, ein juristisches Nachspiel. 

Ein Buch mit Folgen

Zur Geschichte: Zwischen 2018 und 2021 traf sich der Journalist Jean-Marc Angéloz immer wieder mit dem damaligen Staatsrat Georges Godel, um über den Alltag eines Staatsrates und Godels Arbeit als Finanzdirektor zu sprechen. Das Ziel war, diese Geschichten in einem Buch zu veröffentlichen. Anfang 2022 geschah dies dann auch.

Das Buch hatte jedoch Konsequenzen. Gegen Godel erliess die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen mehrfacher Verletzung des Amtsgeheimnisses. Aus der Sicht der Staatsanwaltschaft hatte Godel zu viel preisgegeben (die FN berichteten). Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen und zu einer zusätzlichen Busse von 2500 Franken verurteilt. Godel akzeptierte die Strafe.

In einer Mitteilung schrieb er: «Ich war der Auffassung, dass dieser Ansatz mit der Wahrung des Amtsgeheimnisses vereinbar sei. Dass ich akzeptiert habe, das Buch vor der Veröffentlichung nicht noch einmal gegenzulesen, war im Nachhinein ein Fehler. Heute übernehme ich die volle Verantwortung dafür und akzeptiere die Konsequenzen.»

Rekurs eingelegt

Auch Angéloz erhielt einen Strafbefehl. Dem Journalisten warf die Staatsanwaltschaft vor, während den rund 44 Interviews Godel wiederholt zur Amtsgeheimnisverletzung angestiftet zu haben, indem er ihm schmeichelte und ihn ermutigte, sich vollständig zu offenbaren. Angéloz wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 50 Franken und einer Busse von 1500 Franken verurteilt. Diesen Strafbefehl vom März 2023 akzeptierte dieser nicht, weshalb er das Urteil weiterzog. 

Ethikkodex verletzt

Am Freitagmorgen verhandelte deshalb das Bezirksgericht Saane den Fall.

Generalstaatsanwalt Fabien Gasser betonte, dass es in diesem Prozess nicht um die Pressefreiheit oder eine Zensur gehe, sondern um die Art und Weise der Realisierung des Buches. Der Journalist habe sich nicht an den Ethikkodex gehalten und sensible Informationen veröffentlicht, die auch andere Personen betroffen haben. Er habe eine Grenze überschritten. Auch die Rechte von Medienschaffenden hätten ihre Grenzen. «Jean-Marc Angéloz hatte keine Angst vor einem Skandal», sagte Gasser. In einer Vereinbarung hatten Interviewer und Interviewter festgelegt, dass das Buch ohne das übliche Korrekturlesen veröffentlicht werden darf. «Das bereut Georges Godel wohl am meisten», vermutete Gasser. «Das gehört aber eigentlich zu den Pflichten eines Journalisten.»

Gasser forderte die Bestätigung der zuvor auferlegten Strafe. 

Angriff auf Demokratie

Patrik Gruber, der Anwalt des Angeklagten, plädierte auf Freispruch. In seinem Plädoyer betonte er die Wichtigkeit der freien Meinungsäusserung und das Recht auf Information. «Bei einer solchen Anschuldigung sind wir nicht weit von Zensur entfernt», sagte er und fügte hinzu, «auf der Anklagebank sitzt nicht nur Jean-Marc Angéloz, sondern auch die Demokratie und die Werte, die ihr Fundament bilden.» Er habe dem Staatsrat geschmeichelt, ja, ihn aber sicherlich nicht angestiftet, Dinge zu erzählen, die das Amtsgeheimnis verletzten. Georges Godel wusste, was er sagen darf und was nicht. Der Strafbefehl sei zudem zu wenig detailliert. «Man kann einen Journalisten nicht dafür verurteilen, dass er Fragen stellt.» 

Der Verteidiger forderte Freispruch für Angéloz sowie 5000 Franken Entschädigung wegen des entstandenen moralischen Schadens und über 17’000 Franken Entschädigung, um die Verfahrenskosten zu decken. 

Keine Anstiftung

Angéloz richtete gegen Ende des Prozesses selbst noch einige Worte ans Gericht. «Ich habe die journalistischen Regeln beachtet. Ich habe Georges Godel nie dazu angestiftet, das Amtsgeheimnis zu verletzen», betonte er. «Die Anerkennung meiner Unschuld ist eine Frage des Prinzips, an dem ich festhalte.» Viele beanstandete Beispiele aus dem Text habe die Staatsanwaltschaft aus ihrem Kontext gerissen, sie seien so nicht verständlich. Er habe lediglich seine Pflichten als Journalist erfüllt. Er habe Fragen gestellt und die Antworten aufgenommen. Er hielt abschliessend fest:

Information ist der Sauerstoff der Demokratie.

Es gilt die Unschuldsvermutung. PolizeirichterJean-Marc Sallin wird das Urteil dem Angeklagten per Post zukommen lassen. 

Das Buch, das alles ins Rollen brachte. 
Archivbild: Sarah Neuhaus

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