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Kanton erlässt Meldepflicht für Defibrillatoren

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 Unternehmen und Private, die im Kanton Freiburg einen Defibrillator besitzen, müssen diesen ab dem 1. April melden. Das hat der Freiburger Staatsrat gemäss Mitteilung als Folge zweier politischer Vorstösse beschlossen. Die Sanitätsnotrufzentrale 144 wird die Geräte registrieren und bekommt so einen Überblick. Damit könne die Erste Hilfe bei Atem- und Herzstillständen verbessert werden, schreibt der Staatsrat. Auch sollen Freiwillige dank einem First-Responder-Konzept vermehrt bei der Lebensrettung eingesetzt werden. mir

 Bericht Seite 5

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