Der alte Spielmanndaweg darf unterhalten werden und der Verein Alp Spielmannda erhält ein Fahrwegrecht, um diesen auch benutzen zu dürfen: Gestern haben Vereinspräsident Hans Aebischer und das kantonale Amt für Wald, Wild und Fischerei unter der Leitung von Richter Peter Rentsch diesen Vergleich geschlossen. Dafür hatte Aebischer seit Jahren gekämpft; das Bezirks- sowie das Kantonsgericht hatten die Wegnot anerkannt. Der Kanton wehrte sich jedoch gegen ein Fahrwegrecht. Bis gestern–allerdings lenkt er nur unter gewissen Bedingungen ein. ak
Bericht Seite 2