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Kanton und Verein Alp Spielmannda beenden jahrelangen Rechtsstreit

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 Der alte Spielmanndaweg darf unterhalten werden und der Verein Alp Spielmannda erhält ein Fahrwegrecht, um diesen auch benutzen zu dürfen: Gestern haben Vereinspräsident Hans Aebischer und das kantonale Amt für Wald, Wild und Fischerei unter der Leitung von Richter Peter Rentsch diesen Vergleich geschlossen. Dafür hatte Aebischer seit Jahren gekämpft; das Bezirks- sowie das Kantonsgericht hatten die Wegnot anerkannt. Der Kanton wehrte sich jedoch gegen ein Fahrwegrecht. Bis gestern–allerdings lenkt er nur unter gewissen Bedingungen ein. ak

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