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Kantonsarzt verkürzt Quarantäne von zehn auf sieben Tage

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Der Freiburger Kantonsarzt hat die Quarantäne-Vorschriften angepasst: Wer mit einer positiv getesteten Person im gleichen Haushalt lebt oder nahen Kontakt hatte, muss künftig sieben Tage in Quarantäne. Ausnahmen gibt es für Geboosterte.

Die Corona-Zahlen sind im Kanton Freiburg sehr hoch: An Silvester wurden 1108 Fälle gemeldet, an Neujahr 886. Die Omikron-Variante des Coronavirus breite sich auch hier rasch aus, schreibt der Kantonsarzt in einer Mitteilung vom Sonntag. Die derzeit vorliegenden Daten zur Omikron-Variante deuteten darauf hin, dass die Inkubationszeit kürzer ist als bei Delta und infizierte Personen vor allem zu Beginn sehr ansteckend sind.

Die Quarantäneregeln müssten daher angepasst werden, schreibt der Kantonsarzt. Dabei gehe es auch darum, die Auswirkungen der Epidemie auf die Gesellschaft zu verringern, sprich zu verhindern, dass wegen Quarantäne zu viele Menschen gleichzeitig ausfallen.

Neu gilt darum: In Quarantäne muss, wer mit einer positiv getesteten Person in einem Haushalt lebt oder sehr nahen Kontakt hatte. Die Dauer der Quarantäne beträgt neu sieben Tage. Zuvor waren es zehn Tage. Nicht in Quarantäne muss, wer die letzte Impfdosis vor weniger als vier Monaten erhalten hat. Dies gilt sowohl für eine Booster-Impfung als auch für die Grundimmunisierung, also die zweite Impfdosis. Auch Menschen, die vor weniger als vier Monaten an Covid-19 erkrankt sind, müssen nicht in Quarantäne.

Der Kantonsarzt empfiehlt dennoch gewisse Vorsichtsmassnahmen. So sollen sich Kontaktpersonen vier bis sieben Tage nach dem letzten Kontakt testen lassen und bei Kontakten mit anderen Menschen stets eine Maske tragen und einen Abstand von 1,5 Metern einhalten. Generell sollten Kontaktpersonen weitere Kontakte möglichst einschränken und öffentliche Orte meiden.

Der Kantonsarzt weist zudem darauf hin, dass die Lage im kantonalen Testzentrum nach wie vor angespannt sei – trotz des Umzugs ins Forum. Personen mit Symptomen hätten Priorität. Wer einen Test für ein Zertifikat brauche, müsse einen Termin vereinbaren.

Bereits vor Freiburg waren die Kantone Zug, Tessin, Genf, Basel-Stadt, Waadt, Wallis und Jura den Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit für eine Verkürzung der Quarantänezeit gefolgt.

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