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Kantonsgericht bestätigt Haftstrafe des Serienbrandstifters der Broye

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Eine äusserst schwere Schuld und traumatisierte Opfer: Zehn Jahre Haft für den Brandstifter der Broye bewertet das Kantonsgericht als angemessen.

Eine Gefängnisstrafe von zehn Jahren, eine Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 30 Franken sowie die Verpflichtung zu einer stationären Therapie: Das Kantonsgericht spricht in seinem Urteil über den Serienbrandstifter der Broye dieselbe Strafe aus, wie bereits das Gericht des Broyebezirks.

«Seine Schuld ist äusserst schwer», schreibt das Kantonsgericht in seinen Erwägungen zum Urteil. Der 27-Jährige hatte im Juli und August 2017 ein Dutzend Brände gelegt, bei denen rund 70 Tiere ums Leben kamen und ein Schaden von sechs Millionen Franken entstand. «Diese Brände haben die Opfer für ihr ganzes Leben traumatisiert.» Die Schilderungen der betroffenen Personen seien erschütternd. Zudem hätten die Brände ein Klima des Schreckens in der Broye erzeugt. Die Strafe von zehn Jahren trage aber gleichzeitig der stark eingeschränkten Zurechnungsfähigkeit des Mannes angemessen Rechnung.

«Fehlende Glaubwürdigkeit»

In der Verhandlung am Mittwoch zog die Anwältin des Beschuldigten die Glaubwürdigkeit der Indizien in Zweifel (die FN berichteten). Das Kantonsgericht ist dennoch von der Schuld des Mannes überzeugt. Seine Aussagen seien durch schwer zu bestreitende materielle Beweismittel widerlegt worden: «Diese technischen Beweismittel waren geeignet, seine vollkommen fehlende Glaubwürdigkeit nachzuweisen.» Im Übrigen habe er nie aufgehört, seine Aussagen den jeweils neuen Erkenntnissen der Ermittlungen anzupassen.

Im Vergleich zum Bezirksgericht verzichtet das Kantonsgericht einzig darauf, den Aufschub einer bedingten Haftstrafe von 15 Monaten wegen zu schnellen Fahrens zu widerrufen, «da seit dem Ablauf der Probezeit 2019 drei Jahre vergangen sind».

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