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Kantonsgericht spricht Sensler von der Verletzung der Quarantänepflicht frei

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Das Kantonsgericht hat ein Urteil des Polizeigerichts Sense aufgehoben und einen Sensler, der wegen des Verstosses gegen die Coronamassnahmen verurteilt worden war, freigesprochen. «Endlich Gerechtigkeit», sagt der Betroffene.

René Siffert ist froh, dass sich seine Beharrlichkeit am Ende doch noch ausgezahlt hat. Der 58-jährige Taferser hat nach einem Gang durch drei Instanzen der Freiburger Justiz vom Strafappellationshof des Kantonsgerichts einen Freispruch erzielt.

Was war geschehen? Der Fall geht auf eine Jassrunde im Oktober 2020 zurück. Nach einer Jassrunde in einem Restaurant war einer der Teilnehmenden positiv getestet worden. In der Folge erhielt René Siffert ein paar Tage später vom Kantonsarztamt eine Quarantäneverfügung für fünf Tage. Diese Anweisung hat René Siffert von Anfang an infrage gestellt, wie er gegenüber den FN sagt. «Als die Verfügung kam, habe ich bereits wieder mehrere Tage gearbeitet und keine Symptome verspürt.»

Von der Polizei erwartet

Weil Siffert beruflich viele wichtige Termine vor sich hatte, wollte er Gewissheit haben und fuhr ins Spital Tafers, um sich testen zu lassen. Ohne Anmeldung erhielt er vorderhand keinen Termin und fuhr wieder heim. Als er dort ankam, warteten zwei Polizeibeamten auf ihn. Sie informierten ihn, dass er mit einer Anzeige wegen Übertretung des Epidemiengesetzes rechnen müsse. Er erinnert sich noch ganz genau an das Gefühl, als ein Polizeiauto vor seinem Haus parkiert war und er so zum Dorfgespräch wurde: 

Das Ganze war Irrsinn.

Vor Gericht

René Siffert wurde von der Freiburger Staatsanwaltschaft zu einer Busse von 1000 Franken und zu Gebühren von 145 Franken verurteilt. Dieses Urteil hat er in der Folge ans Bezirksgericht weitergezogen. René Siffert sagt: 

Ich konnte den Entscheid einfach nicht nachvollziehen.»

Die Verhandlung fand ziemlich genau vor einem Jahr, im April 2021, in Tafers statt. Damals versuchte René Siffert dem Gerichtspräsidenten klarzumachen, dass die Verurteilung ungerecht und deshalb nicht in Ordnung sei. «Die ganze Sache ist unverhältnismässig und übertrieben», sagte er damals vor Gericht.

Busse reduziert

Sein Protest fand wenig Gehör. Gerichtspräsident Peter Rentsch hielt an der Verurteilung der Erstinstanz fest, reduzierte jedoch die Busse von 1000 Franken auf 600 Franken. Der Polizeirichter befand die Aussagen des Beschuldigten nur bedingt glaubwürdig und hielt es für gegeben, dass eine Quarantäne-Pflichtverletzung vorliegt. Die Busse reduzierte er, weil der Mann nicht für irgendeine Aktivität, sondern für einen Test das Haus verlassen habe.

«Dieses Urteil konnte ich nicht akzeptieren», sagt René Siffert im Rückblick. Die Busse reduziert, aber trotzdem hohe Gerichtskosten, das war für ihn nicht annehmbar. «Mit mir nicht, habe ich gesagt.» Er reichte deshalb gegen das Urteil des Polizeigerichts Berufung ein, zuerst mündlich, dann mithilfe eines Anwalts.

Unklare Begriffe

Anfangs Jahr erhielt er nun die Genugtuung, dass sein Gang gegen die Mühlen der Justiz erfolgreich war. Er bekam vom Kantonsgericht unter anderem deshalb recht, weil es im Epidemiengesetz nicht klar definiert ist, was genau unter den Begriffen «Quarantäne» und «Entziehen» zu verstehen ist. «Es stellt sich im vorliegenden Fall die Frage, ob sich eine Person, die sich während einer Quarantäne ins Spital begibt, um einen Covid-19-Test machen zu lassen, der angeordneten Quarantäne im Sinne des Epidemiengesetzes entzieht», heisst es im Urteil.

Das Gericht gibt René Siffert auch in seiner Argumentation recht, dass er dem damals dringenden Aufruf der Behörden, sich testen zu lassen, folgen wollte. «Vor diesem Hintergrund ist der Berufungsführer davon ausgegangen, dass das Haus zwecks Durchführung eines Covid-19-Tests verlassen werden darf und damit kein Quarantänebruch begangen wird. Ein Test im Spital Tafers kann mit einer Arztkonsultation, wie sie im übergebenen Dokument des Bundesamts für Gesundheit aufgeführt ist, gleichgesetzt werden», urteilt das Kantonsgericht.

Freispruch und Entschädigung

Das Urteil des Gerichts am Ende ist klar: Es hebt das Urteil des Polizeigerichts Sense auf und spricht René Siffert vom Vorwurf der Übertretung des Epidemiengesetzes frei. Die Kosten des Verfahrens von 200 Franken zahlt der Staat. Auch die Kosten des Berufungsverfahrens von 1100 Franken werden gemäss Urteil dem Staat Freiburg auferlegt. Zudem erhält René Siffert eine Entschädigung von 2100 Franken für das Berufungsverfahren, um die Anwaltskosten zu bezahlen.

«So viel Aufwand für nichts», fasst er im Gespräch mit den FN zusammen. «Es wäre einfacher gewesen, wenn man den gesunden Menschenverstand hätte walten lassen.» Er versteht aber auch, dass das Verfahren Ausdruck der damaligen Situation war: «Alle waren überfordert.» Für ihn ist heute klar, dass er den ganzen Aufwand wieder auf sich nehmen würde:

Es brauchte viel Kraft, aber es hat sich gelohnt.

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