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Missbrauch verhindern
Weniger Familienzulagen für «Ausländer»?

Der Freiburger Staatsrat befürwortet die Abschaffung der Geburts- oder Aufnahmezulagen an Kinder, die nicht in der Schweiz geboren wurden. Ausbildungszulagen sollte es aber weiterhin für alle Kinder geben, meint der Staatsrat.

Freiburg ist einer der grösszügigsten Kantone, wenn es um Familienzulagen geht. Jedes Kind hat ein Recht auf Kinderzulagen, auch wenn es im Ausland geboren wurde und nicht in der Schweiz lebt. Der Wohnsitz und der Geburtsort spielen bis heute keine Rolle bei der Vergabe von Familienzulagen.

Grossrat Gilles Schorderet (SVP, Zénauva) ersucht nun aber den Staatsrat in einer Motion, das Gesetz über die Familienzulagen zu ändern. Er schlägt vor, die Kinder- und Ausbildungszulagen nur noch an Kinder, die in der Schweiz oder in einem Staat wohnen, mit dem die Schweiz eine Vereinbarung zur sozialen Sicherheit abgeschlossen hat, auszurichten.

Zudem sollten nach Schorderet nur Kinder, die in der Schweiz geboren wurden und in einem Schweizer Geburtsregister eingetragen worden sind, zum Bezug der einmaligen Geburts- oder Aufnahmezulagen (1500 Franken) berechtigt sein. Diese Zulage ist nicht an bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU, der Efta und anderen Vertragsstaaten gebunden.

Weiterhin Kinderzulagen für alle

Der Staatsrat stimmt Schorderet im zweiten Punkt zu. Er hält es für gerechtfertigt, die Geburts- oder Aufnahmezulage nur noch für in der Schweiz geborene und im Schweizer Geburtsregister eingetragene Kinder auszurichten. Freiburg zählt zusammen mit Solothurn zu den zwei einzigen Kantonen, die diese Sonderzulage für im Ausland geborene und lebende Kinder gewährt. Durch die Änderung des Gesetzes könnten die Freiburger Kassen jährlich 200000 Franken einsparen.

Der Staatsrat lehnt es hingegen ab, das Gesetz über die Kinder- und Ausbildungszulagen zu ändern. Kinder, die nicht in der EU, Efta oder in anderen Vertragsstaaten der Schweiz wohnen, sollen weiterhin Anspruch auf diese Zulagen haben.

Für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wäre die Abschaffung dieser monatlichen Zulagen eine spürbare Minderung ihrer häufig bescheidenen finanziellen Mittel, begründet der Staatsrat seine Meinung. Ausserdem sähe sich der Arbeitgeber in einigen Fällen gezwungen, die Differenz durch eine Lohnerhöhung auszugleichen. Zudem zahlen die Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer Beiträge an die Familienzulagen, ob deren Kinder in einem Vertragsstaat leben oder nicht.

Wenig betroffene Kinder

Der Staatsrat betont, dass nur sehr wenige Kinder von einer allfälligen Kürzung der Familienzulagen betroffen wären. Von den Kindern im Alter von 15 bis 25 Jahren, die Anspruch auf Kinder- oder Ausbildungszulagen haben, sind im Kanton Freiburg nur knapp 2,4 Prozent im Ausland wohnhaft. Nach Schätzungen leben rund fünf bis sieben Prozent der Kinder ausserhalb der Schweiz. Davon wohnen mindestens 80 Prozent in einem EU-Staat oder einem anderen Vertragsstaat der Schweiz, dazu gehören auch die Türkei und sämtliche Länder Ex-Jugoslawiens.

Die Gesetzgebungen über die monatlichen Kinder- und Ausbildungszulagen in den Kantonen sind unterschiedlich. Die Kantone Bern, Luzern, Appenzell Innerrhoden und St. Gallen richten beispielsweise keine Zulagen für Kinder aus, die nicht in der EU, Efta oder anderen Vertragsstaaten der Schweiz leben. Andere Kantone passen die Höhe der Kinder- und Ausbildungszulagen der Kaufkraft des Landes an, in dem die Kinder wohnen.

Der Motionär Gilles Schorderet wünscht sich in erster Linie, dass der Kanton Freiburg den Missbrauch des Gesetzes über Familienzulagen verhindert. Der Staatsrat macht jedoch darauf aufmerksam, dass der gelegentliche Missbrauch die allgemeine Aufhebung des legitimen Anspruchs nicht rechtfertige. ist

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