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Kein Umsatz und trotzdem die Pflicht zur Solvenz: Wirte sind gefordert 

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Für die Patenterneuerung müssen Wirte solvent sein. Das könnte aufgrund der Pandemie vermehrt ein Problem sein, befürchten zwei Grossräte. Der Staatsrat sieht dies nicht so dramatisch.

Die Gastronomie gehört zu jenen Branchen, die am stärksten unter den Covid-Schutzmassnahmen zu leiden haben. Entsprechend hat die öffentliche Hand verschiedene Unterstützungsmassnahmen getroffen, damit diese gut vor der Krise geschützt werden und mit einer möglichst guten Grundlage für den Neuanfang bereit sind.

Die beiden Mitte-Grossräte Eric Collomb (Lully) und Hubert Dafflon (Grolley) haben aber in einer Anfrage an den Staatsrat diesen darauf aufmerksam gemacht, dass das Gastgewerbe gleich doppelt bestraft sein könnte. Für die Verlängerung eines Patents oder für eine Betriebsbewilligung müssen nämlich die Wirtinnen und Wirte belegen, dass in den letzten fünf Jahren keine Verlustscheine gegen sie ausgestellt wurden.

Bedingungen für Neue nicht ändern

«Es gilt, um jeden Preis zu vermeiden, Restaurants mit der einen Hand zu helfen, besonders in Härtefällen, und mit der anderen Hand pingelig und formalistisch zu sein, wenn es um die Verlängerung von Patenten geht», so die Grossräte. Übertriebener Formalismus könnte zu sozial und wirtschaftlich katastrophalen Konkursen führen, hielten sie fest und forderten deshalb vom Staatsrat in dieser Krise Flexibilität: So solle er etwa die Solvenzprüfung der Wirtinnen und Wirte für den Zeitraum der Pandemie ausklammern. Collomb und Dafflon schlugen gar eine Gesetzesänderung vor. 

Von einer solchen will der Staatsrat in seiner Antwort aber nichts wissen: Die Solvenzklausel sei für alle Inhaberinnen und Inhaber eines Patents beizubehalten. Die gegenwärtigen Schwierigkeiten sollten nicht dazu führen, dass bei einer Eröffnung oder Übernahme einer Gaststätte die Regeln geändert würden. Allerdings sei es angesichts der derzeitigen Umstände sehr wohl angebracht, die gegenwärtige Praxis zu prüfen. So sollten in einem Verfahren die Patentinhaber, gegen die infolge der Pandemie Verlustscheine ausgestellt wurden, genügend Zeit erhalten, um mit den Gläubigern nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen. 

Nicht mehr Zahlungsbefehle

Bei einer Patenterneuerung ist der nächste Ablauftermin für Verlustscheine der 31. Dezember 2021. Betroffen sei rund ein Fünftel der 1659 Betriebe. Allerdings hätten die Schonfristen für Zahlungsbefehle und angekündigte Pfändungen während der Pandemie dafür gesorgt, dass diese nicht zahlreicher sind als vorher, sondern sogar abgenommen haben. Gesamthaft hätten in den drei Jahren vor Corona nur 14 Erneuerungen eines Patents wegen der Solvenzklausel abgelehnt werden müssen. Zusätzlich zu den zahlreichen Hilfsmassnahmen verfüge die Gewerbepolizei über die notwendigen Kompetenzen, um zu verhindern, dass Betriebe mit Solvenzproblemen allzu hart bestraft würden, so der Staatsrat.

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