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Keine Kostenpauschale für Ambulanztransporte möglich

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Ein parlamentarischer Vorstoss kritisiert die ungleichen Kosten für Ambulanztransporte und fragt nach Möglichkeiten, ein pauschales Tarifsystem einzuführen.

In einem parlamentarischen Vorstoss thematisierten die beiden Grossräte Grégoire Kubski (SP, Bulle) und Chantal Pythoud-Gaillard (SP, Bulle) die ungleichen Ambulanzkosten. Diese unterscheiden sich abhängig davon, aus welcher Region jemand stammt. Eine Person, die in Enney einen Unfall hat und mit der Ambulanz nach Freiburg transportiert wird, zahlt viel mehr als eine Person, die in Villars-sur-Glâne wohnt. Es kommt auch vor, dass ein Patient mit der Ambulanz zu einer Fachuntersuchung ins Freiburger Kantonsspital gebracht wird und anschliessend zur stationären Aufnahme an den Standort Riaz zurückgebracht wird.

Patient bezahlt Transport

Die Kosten für den Transport mit der Ambulanz muss der Patient bezahlen. Die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse deckt nur einen Teil ab. Daher müsse eine Lösung für dieses Problem gefunden und eine Gleichbehandlung bei der Gestaltung der Ambulanzkosten garantiert werden, auch wenn die Ambulanzen nicht in den direkten Zuständigkeitsbereich des Kantons fielen, argumentieren die Motionäre. Sie fragen den Staatsrat, was geplant sei, damit die Kosten der Ambulanz für alle Bürger ausgeglichener seien. Kann nicht ein Pauschaltarif eingeführt werden, unabhängig vom Wohnort im Kanton?

Versorgung sei jederzeit sichergestellt

Der Staatsrat erinnert in seiner Antwort daran, dass die Versorgung von schweren und leichteren Notfällen im Kanton jederzeit sichergestellt sei. Die HFR-Strategie 2030 setzt auf ein starkes Zentrumsspital und Gesundheitszentren in den ländlichen Gebieten, um die Versorgung in den Regionen zu gewährleisten. Alle schweren Notfälle werden direkt an den Standort des Kantonsspitals in Freiburg weitergeleitet. Für leichtere Notfälle gewährleistet das HFR eine medizinische Permanence in den Gesundheitszentren.

Der Staatsrat verweist auf die von der Schweizerischen Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin (SGNOR) herausgegebene Empfehlung zu den Minimalvoraussetzungen einer Notfallstation. Darin stellt die SGNOR fest, dass Notfallstationen immer wichtiger werden als Eintrittspforte für stationäre Patienten und zur ambulanten Behandlung von schwerkranken Patienten. Die personellen wie strukturellen Anforderungen an die Notfallstationen sind entsprechend gewachsen.

Versicherer sollen sich stärker beteiligen

Die Ambulanzdienste decken alle Kantonsregionen ab. Die Tarife der Ambulanztransporte sind durch eine einheitliche Vereinbarung auf kantonaler Ebene festgelegt. In diesem Sinne gebe es bei den angewandten Tarifen keine Ungleichheit zwischen den Regionen, schreibt der Staatsrat.

Bezüglich der Ambulanzfahrten zwischen den Standorten präzisiert der Staatsrat, dass es auch hier keine Ungleichheiten bei der Kostenübernahme gebe. Transporte zwischen Spitalstandorten sind Teil der Spitalbehandlung. Die Kostenübernahme erfolgt über das HFR. Bei einem medizinisch indizierten Transport zwischen zwei unterschiedlichen Spitaleinrichtungen übernimmt das verlegende Spital die Transportkosten.

Abschliessend erwähnt der Staatsrat noch, dass seit zehn Jahren eine Flotte von leichten Sanitätswagen existiert, die für den Transport «stabiler» Patienten gedacht ist. Dieses Dispositiv namens Mobilo würde die normalen Ambulanzdienste entlasten und die Kosten optimieren.

Der Staatsrat betont in seiner Antwort, dass er nicht in der Lage sei, ein vom Behandlungsort des Patienten unabhängiges Pauschalsystem einzuführen. Der Staatsrat setzt sich aber dafür ein, dass die Versicherungen sich stärker an den Rettungskosten beteiligen.

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