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Klimaaktivistin entgeht einem Strafregistereintrag für Black-Friday-Protest

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Eine Studentin hat sich gemäss Polizeigericht weder der Nötigung noch der Gewalt gegenüber Beamten schuldig gemacht. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr vorgeworfen, bei einer Protestaktion am Black Friday einen Polizisten gebissen zu haben.

Im Juni verurteilte das Polizeigericht des Saanebezirks in einem Aufsehen erregenden Prozess 32 Klimaaktivisten (die FN berichteten). Die mehrheitlich jungen Leute hatten den Haupteingang des Einkaufszentrums Fribourg Centre am Abend des Black Friday 2019 blockiert.

Derselbe Sachverhalt war am Montag erneut Gegenstand eines Prozesses; der Kontrast zur Verhandlung im Sommer hätte indes nicht grösser sein können: Während die 32 Beschuldigten damals emotionale Plädoyers hielten und ihre Verurteilung mit ironischem Applaus und Sprechchören quittierten, sass am Montag auf der Anklagebank eine einzige junge Frau, welche die Fragen von Polizeirichter Alain Gautschi mit leiser Stimme beantwortete und dabei nervös mit ihren Haaren spielte.

Weil die heute 20-jährige Beschuldigte ihren Anspruch auf ein deutschsprachiges Verfahren geltend gemacht hatte, wurde ihr Fall in einer separaten Verhandlung beurteilt. Die Eltern der Beschuldigten waren die einzigen Zuschauer; zwei Polizisten, die bereit standen, um für Ruhe und Ordnung im und um den Gerichtssaal zu sorgen, schickte der Polizeirichter rasch in die Kaffeepause. Im Sommer war es vor dem Gerichtssaal noch zu Kundgebungen gekommen.

Polizisten gebissen?

Auch in rechtlicher Hinsicht waren die Ambitionen der Verteidigung am Montag bescheidener: Anwalt André Clerc verlangte vom Gericht nicht, die seiner Klientin vorgeworfenen Delikte mit einem durch die Klimaerwärmung geschaffenen Notstand zu rechtfertigen, wie dies die Anwälte der 32 Aktivisten im Sommer getan hatten. «Ich will nur eins: keinen Eintrag im Strafregister dieser jungen Frau», so Clerc.

Die Staatsanwaltschaft erachtete in ihrer Anklageschrift den Tatbestand der Nötigung als erfüllt. Durch die Blockierung des Eingangs sei die Kundschaft des Einkaufszentrums während mehrerer Stunden am Betreten und Verlassen des Gebäudes gehindert worden. Ebenfalls vorgeworfen wurde der 20-jährigen Studentin der Umweltwissenschaften Gewalt gegen Beamte: Als die Polizei die sitzenden und sich umklammernden Jugendlichen voneinander löste, soll sie einen der Beamten in die Hand gebissen haben.

Vom Polizeirichter dazu befragt, bestritt die Beschuldige den Biss und betonte, dass sie nie Gewalt anwenden würde. «Ich fände es ohnehin eklig, jemanden zu beissen», fügte die junge Frau an. Auf einem Video der Polizeiaktion ist lediglich zu sehen, wie der Polizist im Tumult seine Hand zurückzieht und schüttelt. Gemäss den Angaben des Beamten war die betreffende Stelle während einiger Stunden gerötet; ein Foto davon existiert allerdings nicht.

Diese Beweislage erlaube keine Verurteilung, argumentierte Verteidiger Clerc. «Und selbst wenn meine Klientin den Polizisten gebissen haben sollte, wäre die Intensität der Handlung für einen Schuldspruch eindeutig zu tief», so der Anwalt. Ähnlich argumentierte er mit Bezug auf den Vorwurf der Nötigung. Die Aktivisten hätten nur einen der zahlreichen Ein- und Ausgänge des Fribourg Centre versperrt. Eine allfällige Beeinträchtigung der Kundschaft sei somit minimal gewesen.

Kein Strafregistereintrag

Polizeirichter Alain Gautschi folgte in seinem Urteil vollumfänglich den Anträgen der Verteidigung und sprach die Beschuldigte einzig wegen Teilnahme an einer nicht bewilligten Demonstration und der Missachtung von Anordnungen der Polizei schuldig. Der Biss könne der Beschuldigten hingegen nicht rechtsgenüglich nachgewiesen werden. Ein Strafregistereintrag bleibt der 20-Jährigen damit erspart.

Er teile ihre Besorgnis bezüglich des Klimas vollumfänglich, jedoch habe sie mit ihrer Aktion nichts zu dessen Rettung beigetragen, so Gautschi gegenüber der Studentin. «Kämpfen Sie weiter fürs Klima, aber tun Sie es nicht so», gab der Polizeirichter der jungen Frau mit auf den Weg.

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