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Kritik am Bundesrat wegen verteilter Bussen für Einkaufstouristen

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Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) kritisiert den Bundesrat dafür, zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühling 2020 Bussen für unerlaubte Grenzübertritte ohne ausreichende Rechtsgrundlage verteilt zu haben. Zudem regt sie eine verbesserte Behördenkoordination und -kommunikation an.

Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie hatte der Bundesrat Mitte März 2020 Einreiseverbote verhängt. Den Einkaufstourismus konnte er damit aber nicht stoppen. Ab dem 23. März sanktionierte die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) deshalb Uneinsichtige mit Bussen. Der Bund stützte sich dabei auf das Zollgesetz. Ab dem 17. April wurden diese Ordnungsbussen ausdrücklich in der Covid-19-Verordnung festgehalten.

In ihrem am Freitag publizierten Bericht zu den Covid-19-Massnahmen an der Grenze kommt die GPK-S zum Schluss, «dass bis zum 17. April 2020 keine ausdrückliche – und folglich aus ihrer Sicht keine ausreichende – Rechtsgrundlage für Bussen wegen Verstössen gegen das Einkaufstourismusverbot bestand». Zudem hätte der Beschluss der EZV ausdrücklicher kommuniziert werden müssen.

«Kein grundsätzliches Problem»

Die GPK-S empfiehlt deshalb, den Anwendungsbereich des Zollgesetzes zu klären. Zudem regt sie weitere allgemeine Verbesserungen hinsichtlich der Rechtmässigkeitsabklärung, der Koordination sowie der internen und externen Kommunikation an.

Der Bundesrat habe künftig sicherzustellen, dass bei Entscheiden, welche einen wesentlichen Eingriff in die Grundrechte beinhalten, frühzeitig die juristische Kompetenz des Bundesamtes für Justiz (BJ) genutzt werde.

Gleichzeitig betont die Kommission, «dass es sich um eine nachträgliche Beurteilung von Entscheiden handelt, die von der Bundesverwaltung innert kürzester Frist und auf der Basis einer unsicheren Informationslage getroffen werden mussten». Sie sehe auch «kein grundsätzliches Problem» bezüglich des Verhaltens des Zollpersonals.

Im Verhältnis zur grossen Menge von Grenzübertritten und -kontrollen gab es laut der GPK-S «eine relativ kleine Zahl von kritisierten Vorfällen». Angesichts dessen und der verhältnismässig wenigen Beanstandungen und Beschwerden hätten Zollbehörden und das Personal insgesamt gute Arbeit geleistet.

Bundesrat kontert Kritik

Der Bundesrat hat nun bis zum 24. September 2021 Zeit, zu den Feststellungen und Empfehlungen der Kommission Stellung zu nehmen. Bereits im vergangenen August hatte die Landesregierung die Rechtmässigkeit der verteilten Bussen am Zoll bekräftigt. Es habe nur wenige Fehler gegeben. Diese Fälle seien später mit den Betroffenen geregelt worden.

Allfällige angefochtene Bussen werden laut dem Bundesrat von den zuständigen eidgenössischen oder kantonalen Rechtsmittelinstanzen überprüft. Zu Unrecht ergangene Bussen würden nach Abschluss der Verfahren bei Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids zurückerstattet und deren Verhängung intern aufgearbeitet.

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