Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Maseratifahrer verursacht betrunken einen Unfall und sagt, sein Angestellter sei gefahren

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ein 49-Jähriger verursacht betrunken einen Unfall und sagt dann der Polizei, nicht er, sondern sein Angestellter sei gefahren.

Am Abend des 3. September 2020 kurz vor 22 Uhr nahm ein 49-jähriger Maseratifahrer bei der Route de Moncor in Villars-sur-Glâne einer korrekt fahrenden Autolenkerin den Vortritt – er fuhr in die rechte Seite des Autos. Die Beifahrerin wurde verletzt.

Der Fahrer schlug der Autolenkerin vor, ein Unfallprotokoll zu erstellen, ohne die Polizei beizuziehen. Als die Frau das ablehnte, rief der Mann einen Angestellten an, der zur Unfallstelle kam.

Der Polizei sagte der Maseratifahrer, er sei beim Unfall auf dem Beifahrersitz gesessen, sein Angestellter sei am Steuer gewesen; dieser bestätigte dies. Die Frauen jedoch widersprachen: Der 49-Jährige sei beim Unfall allein im Auto gesessen.

1,58 Promille

Die Polizei nahm die beiden Männer mit auf den Posten. Der Fahrer wehrte sich gegen einen Alkoholtest; er sei ja nicht gefahren. Als er doch einen Test machte, zeigte dieser eineinviertel Stunden nach dem Unfall einen Blutalkoholgehalt von 0,79 Milligramm pro Liter an, was einer Blut-Alkoholkonzentration von 1,58 Promille entspricht. Gegen weitere Tests sträubte sich der Mann vehement.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann mittels Strafbefehl wegen fahrlässiger leichter Körperverletzung, wegen Trunkenheit am Steuer und weil er die Justiz in die Irre führen wollte, zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen bei einer Bewährungsfrist von vier Jahren sowie zu einer Busse von 10’000 Franken. Dazu kommen Verfahrenskosten von 800 Franken.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema