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Mit Pfeil und Bogen gegen Nachbarin: Es handelt sich um Nötigung

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Das Bezirksgericht Sense beurteilt die Tat des Mannes, der die Zielscheibe fürs Bogenschiessen an der Grundstücksgrenze zu seiner Nachbarin platzierte, als Nötigung. Seine Einsprache auf den Strafbefehl war nicht erfolgreich, jedoch wurde das Urteil nunmehr bedingt ausgesprochen.

Das Bezirksgericht Sense hat das Urteil eines Strafbefehls zu einem Nachbarschaftsstreit bestätigt: Der Mann, der seine Nachbarin mit Bogenschiessübungen belästigte, wurde wegen Nötigung für schuldig befunden. Die Strafe fällt jedoch weniger streng aus: Das Gericht hat die unbedingte Strafe in eine bedingte Strafe umgewandelt. Ebenfalls hat sie das Strafmass von 30 Tagessätzen à 150 Franken auf 30 Tagessätze à 100 Franken hinuntergesetzt. Dies mit einer Probezeit von zwei Jahren. Gleichzeitig ist im Urteil eine Busse nicht mehr vorgesehen. Der Angeklagte ist jedoch verpflichtet, dem Opfer eine Entschädigung von rund 6800 Franken für die bisherigen Verfahrenskosten zu zahlen. 

Nur noch bedingt

Zur Erinnerung: Verhärtete Fronten trafen an der Gerichtsverhandlung Mitte Oktober aufeinander, als der Konflikt zwischen einer Nachbarin und einem Nachbarn verhandelt wurde (die FN berichteten). Ein Mann hatte in der Zeit während Corona eine Beschäftigung gesucht und eine Zielscheibe für Pfeil und Bogen in seinem Garten installiert. Ganz zum Leidwesen seiner Nachbarin, denn in den folgenden Monaten schoss er mehrere Male in Richtung ihres Grundstücks, da sich die Zielscheibe an der Grenze befand. Sie musste deswegen in neun Monaten insgesamt zwölfmal ihren eigenen Garten aus Sicherheitsgründen verlassen. Schlussendlich reichte sie eine Anzeige ein.

Beide vor Gericht 

Die Untersuchungen führten zu einem Strafbefehl, worin der Mann von der Staatsanwaltschaft wegen Nötigung zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 150 Franken und zu einer Busse von 300 Franken verurteilt wurde. Er reichte Einspruch dagegen ein, was zu der Gerichtsverhandlung führte. Beide erschienen vor Gericht. Dort kommentierte Richterin Caroline Gauch die Nachbarschaftsstreitigkeit mit den Worten: «Meine Damen und Herren. Das ist Kindergarten, was Sie da bieten. Nehmen Sie sich an der Nase.»

Der Austausch zwischen den Rechtsanwälten vor Gericht widerspiegelte die verfahrene Situation zwischen den zwei Beteiligten: Der Rechtsanwalt der Privatklägerin, Boris Kreit, plädierte für schuldig und verlangte eine Genugtuung in der Höhe von 300 Franken. Marco Schwartz, der Rechtsanwalt des Angeklagten, plädierte hingegen für einen Freispruch und verlangte seinerseits eine Entschädigung.

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