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Nach den Corona-Leaks: Bundesrat will Indiskretionen eindämmen 

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Das Parlament hat der Regierung Massnahmen vorgeschlagen, wie die Weitergabe vertraulicher Informationen reduziert werden soll. Der Bundesrat hält nicht viel von den Empfehlungen – und wartet nun mit einem neuen Ansatz auf. 

Was soll man unternehmen gegen die vielen Indiskretionen, welche die Arbeit des Bundesrats betreffen? Die parlamentarische Geschäftsprüfungskommission hat der Regierung zu diesem Thema Vorschläge unterbreitet. Der Bundesrat hält nicht viel von den Anregungen.

Die Kommission hatte im vergangenen November einen ziemlich unergiebigen Bericht über die Corona-Leaks vorgestellt. Die Untersuchung wurde ausgelöst von der Weitergabe vertraulicher Informationen aus dem Departement des vormaligen Bundesrats Alain Berset an das Medienunternehmen Ringier.

Die E-Mails des Kaders sollen länger gespeichert werden

Der Bundesrat verliert nun kein Wort über Berset. Die Regierung reagiert stattdessen auf neun Empfehlungen zur Eindämmung von Indiskretionen: Die meisten seien entweder bereits umgesetzt oder nicht anwendbar.

Es sind drei Punkte, die in der Stellungnahme der Regierung auffallen: Der Bundesrat betont, dass er die Bundeskanzlei beauftragt habe, bei Indiskretionen zu Bundesratsgeschäften «konsequent Strafanzeigen» gegen unbekannt einzureichen. Das sei im vergangenen Jahr zwölfmal geschehen. Die Regierung erwähnt aber nicht, dass die Ermittlungen fast immer im Sand verlaufen.

Zweitens will der Bundesrat prüfen, ob die E-Mails von Kaderpersonen, welche die Bundesverwaltung verlassen, künftig deutlich länger als wie bis anhin während 135 Tagen gespeichert bleiben sollen. Zudem soll der Zugang zum System, in dem die Bundesratsgeschäfte einsehbar sind, neu geregelt werden. Das könnte bedeuten, dass der Kreis der Berechtigten eingeschränkt wird. Und dass man künftig verstärkt kontrollieren will, wer wann welches Dokument angeschaut hat.

Die Regierung verweist drittens auf den Verhaltenskodex der Bundesverwaltung. Die Leitlinie soll überarbeitet werden. Wie? Die Angestellten werden darauf hingewiesen, dass Indiskretionen meldepflichtig seien. Und dass ihnen neben einer Strafanzeige oder der Information der Vorgesetzten eine dritte Möglichkeit offenstehe: eine Meldung an die Whistleblower-Meldestelle der Eidgenössischen Finanzkontrolle.

Jemand arbeitet beim Bund und stellt fest, dass ein Arbeitskollege eine vertrauliche Information nach aussen trägt – soll man diese Person mit einem anonymen Hinweis bei der Meldestelle verpfeifen? Ist das realistisch? Kann so die Zahl der Indiskretionen verringert werden?

Soll man einen Arbeitskollegen bei der Meldestelle verpfeifen?

Zwei Juristen, die im Ständerat sitzen, kommen zu unterschiedlichen Schlüssen. Andrea Caroni (FDP) meint, es sei vielleicht hilfreich, wenn Bundesangestellte die Möglichkeit hätten, beobachtete Geheimnisverletzungen nicht nur beim Chef oder der Staatsanwaltschaft zu melden, sondern niederschwellig bei einer internen Meldestelle.

Benedikt Würth (Mitte) ist skeptischer. Dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Whistleblower-Stelle kontaktieren könnten, sei gut gemeint und grundsätzlich in Ordnung. Aber der Kampf gegen Indiskretionen beginne oben bei den Stäben der einzelnen Departemente. Die Bundesräte müssten ihre Führungsverantwortung verstärkt wahrnehmen. Der Hinweis auf eine angebliche Nulltoleranz sei so lange nicht glaubwürdig, als die Situation nicht besser werde.

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