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Nationalratskommission für härtere Sanktionen bei häuslicher Gewalt

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Bei Anwendung von häuslicher Gewalt soll künftig der Täter oder die Täterin aus der gemeinsamen Wohnung weggewiesen werden und nicht das Opfer. Dieser Meinung ist die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N).

Die Kommission hat zwei entsprechenden parlamentarischen Initiativen Folge gegeben, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Initiativen der Nationalrätinnen Jacqueline de Quattro (FDP/VD) und Léonore Porchet (Grüne/VD) verlangen, im Gesetz den Grundsatz «Wer schlägt, geht!» zu verankern.

Die Kommission begrüsst ferner mit 17 zu 6 Stimmen Präventionskampagnen gegen häusliche sexuelle und geschlechtsbezogene Gewalt, wie sie eine Motion und eine Petition der Frauensession fordern. Knapp dagegen ausgesprochen hat sich die RK-N, künftig 0,1 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) für den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt aufzuwenden.

Schliesslich lehnt es die Nationalratskommission mit 7 zu 2 Stimmen bei 15 Enthaltungen ab, in Zukunft eine härtere Strafe auszusprechen, wenn das Opfer einer Straftat eine Frau ist. Die Kommission versteht gemäss eigenen Angaben zwar das Anliegen einer entsprechenden Initiative, betont jedoch, dass diese Massnahme kaum eine präventive Wirkung hätte und damit im Strafgesetzbuch eine Ungleichhandlung eingeführt würde, die nicht mit den Grundrechten vereinbar sei.

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