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Nationalratskommission lehnt Ausländerstimmrecht ab

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Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) erteilt der Einführung des Ausländerstimmrechts eine deutliche Absage. Mit 17 zu acht Stimmen hat sie zwei parlamentarischen Initiativen von linker Seite keine Folge gegeben.

Die SPK-N will in dieser Frage am Status quo festhalten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Über die Initiativen entscheidet nun der Nationalrat. Angesichts der deutlichen Verhältnisse in der vorberatenden Kommission dürfte das Anliegen aber wenig Chancen auf Erfolg haben.

Die Grünen verlangen, dass Ausländerinnen und Ausländer, die sich seit fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz aufhalten, das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht auf Bundesebene erhalten. Die von SP-Nationalrat Mustafa Atici (BS) eingereichte Initiative fordert, dass allen ausländischen Personen, die seit fünf Jahren ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, die vollen politischen Rechte auf kommunaler Ebene zugestanden werden.

In beiden Fällen ist die Kommissionsmehrheit der Ansicht, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, wie es in der Mitteilung heisst. Sie verweist darauf, dass ausländische Personen, die in der Schweiz leben und sich am demokratischen Leben beteiligen möchten, die Einbürgerung beantragen können.

Ausserdem hält die Kommission fest, dass nur eine Minderheit der Kantone ausländischen Personen das Stimmrecht auf kantonaler oder kommunaler Ebene einräumt, und sich kein Trend zur Ausdehnung dieses Rechts erkennen lässt. Die Unterschiede der kantonalen Regelungen zeigen ihrer Ansicht nach, dass es sinnvoll ist, diesen Entscheid den Kantonen zu überlassen.

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