Wer es in diesem Jahr nicht geschafft hat, seine Steuererklärung pünktlich abzuliefern, konnte eine Verlängerung der Frist um drei Monate beantragen. Kosten: 20 Franken. Diese neue Gebühr stosse auf Unverständnis, schreibt Grossrat Markus Bapst (CVP, Düdingen) in einer Anfrage an den Staatsrat. Denn häufig hätten die Steuerzahler bis am 1. März nicht alle notwendigen Unterlagen erhalten und könnten die Erklärung gar nicht rechtzeitig einreichen. Er kritisiert, dass es selbst bei pünktlicher Abgabe oft sehr lange dauere, bis die Steuerzahler die Veranlagung erhielten. So müssten sie dann einen Verzugszins bezahlen.
Bapst fragt nun, wie der Staatsrat die Gebühr für die Fristenverlängerung rechtfertige. Auch will er wissen, welche Kantone eine Gebühr erheben. Er fragt, wie lange es durchschnittlich dauere, bis eine ordentliche Veranlagung erfolge, und in welchen Monaten wie viele Steuerdossiers veranlagt werden. Er interessiert sich auch dafür, nach welchen Kriterien die Reihenfolge für die Bearbeitung der Dossiers erfolge.
Bapst hält fest, dass die Zeit für eine Einsprache nach Erhalt der Veranlagung knapp sei und fragt, wie das verbessert werden könnte. Zum Schluss macht er einen Vorschlag: Er beantragt, dass eine Fristenverlängerung bis am 31. August gratis sein solle. mir