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Projektvergabe bei Blue-Factory-Gebäuden nach unterschiedlichen Verfahren 

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Die zwei nächsten Gebäude der Blue Factory folgen unterschiedlichen Vorgehensweisen.
Charles Ellena/a

Einmal eine öffentliche Vergabe, ein anderes Mal nicht: Der Staatsrat erklärt, warum für zwei Blue-Factory-Gebäude unterschiedliche Verfahren zur Anwendung kommen.

Die Arbeiten für das Gebäude des Smart Living Lab auf dem Gelände der Blue Factory wurden öffentlich ausgeschrieben, jene für das Gebäude B hingegen nicht. Dies hat bei den SVP-Grossräten Gabriel Kolly (Corbières) und Philippe Demierre (Esmonts) für Erstaunen gesorgt. In einer Anfrage an den Staatsrat hatten sie wissen wollen, warum beim Gebäude B nicht das öffentliche Beschaffungswesen zur Anwendung kam, insbesondere weil der Kanton und die Stadt Freiburg zu je 50 Prozent Aktionäre der Bluefactory Fribourg-Freiburg (BFF) AG sind. 

In seiner Antwort stellt der Staatsrat klar, dass die BFF als privatrechtliche Aktiengesellschaft nicht dem öffentlichen Beschaffungswesen unterstellt ist. Mit dem Bau des Gebäudes B verfolge die Gesellschaft einen rein kommerziellen Zweck. Damit setze sich die BFF AG dem Wettbewerb aus und sei als privatwirtschaftlicher Akteur tätig. Sie alleine trage die wirtschaftlichen Risiken ihrer Aktivitäten. Dies werde auch durch ein Rechtsgutachten gestützt.

Für diesen ersten Neubau des Geländes haben die JPF Entreprise Générale in Bulle und Ferrari Architectes in Lausanne den Zuschlag für die Planung und den Bau erhalten. Alle acht eingereichten Projekte wurden öffentlich vorgestellt.

Öffentliche Aufgabe

Anders verhält es sich gemäss Staatsrat beim Smart Living Lab. Dieses Gebäude unterstehe dem öffentlichen Beschaffungswesen, da es in Ausführung einer öffentlichen Aufgabe realisiert und durch die öffentliche Hand in Form eines rückzahlbaren Darlehens des Kantons finanziert wird. Am Experimentiergebäude beteiligen sich auch die Universität Freiburg, die Hochschule für Technik und Architektur Freiburg sowie die ETH Lausanne. 

Für weitere Gebäude möchte die Immobiliengesellschaft der Blue Factory verschiedene Wettbewerbsformen nutzen, schreibt der Staatsrat. So könne der Wettbewerb in Form von Parallelstudienaufträgen sich für gewisse Projekte am besten eignen. Sie ermögliche den Vergleich von Varianten nach Qualität, Funktionalität, Nachhaltigkeit und Rentabilität. Es gebe aber keine Patentlösung. 

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