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Ruf nach einfacheren Regeln und mehr und schnelleren Lockerungen

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Mit einem weiteren Lockerungsschritt will der Bundesrat nach den Terrassen Ende Mai auch die Innenräume von Restaurants wieder öffnen. Bei der Handhabung der Maskenpflicht in den Gaststuben gingen in der Vernehmlassung jedoch die Meinungen auseinander.
Charly Rappo

Keine Maskenpflicht an Restaurant-Tischen, keine wöchentlichen Massentests bei Aufhebung der Homeoffice-Pflicht, höhere Personen-Obergrenzen für private Treffen und Veranstaltungen: Zu den prinzipiell gut akzeptierten bundesrätlichen Lockerungsvorschlägen erschallt der Ruf nach Vereinfachungen und mehr Tempo.

Viele an der Vernehmlassung zum geplanten vierten Öffnungsschritt Teilnehmende pochen insbesondere auf einfachere und verständlichere sowie leichter durchsetzbare und kontrollierbare Regeln.

Oft geäussert wird auch die Forderung nach weitergehenden Lockerungen, etwa höheren Personen-Obergrenzen für private Treffen und Veranstaltungen, insbesondere von der Mehrzahl der Kantone. Für private Treffen im Freien schlagen sie 30 statt 15 Personen vor. Andere könnten mit 20 leben. In Innenräumen soll es von derzeit 10 auf mindestens 15 Leute hochgehen. Der Bundesrat möchte hier wegen der hohen Ansteckungsgefahr vorerst streng bleiben.

Umstritten ist auch, ob wiederholte Massentests für den Präsenzunterricht an den Hochschulen oder für die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht nötig sind. Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse fordert eine Aufhebung für alle Betriebe, auch für jene, die nicht testen.

Auch die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) hat sich am letzten Freitag für weiter gehende Lockerungen der Corona-Politik ausgesprochen als der Bundesrat. Sie empfiehlt der Landesregierung mit Verweis auf die günstige epidemiologische Lage, Veranstaltungen bis zu hundert Personen in Innenräumen und tausend Personen draussen zuzulassen.

Bundesrat will Innenräume von Restaurants öffnen

Der Bundesrat will am Mittwoch die Stabilisierungsphase (Phase 2) seines 3-Phasen-Modells einläuten und schlägt namentlich vor, dass ab Ende Mai Innenräume von Restaurants wieder öffnen dürfen. Auch grössere Publikumsanlässe will er wieder ermöglichen.

Für Betriebe, die mindestens einmal pro Woche einen Test durchführen, soll die Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung umgewandelt werden. Lockern will der Bundesrat auch die Quarantäneregeln: Neben Genesenen sollen auch Geimpfte sowohl von der Kontaktquarantäne als auch von der Reisequarantäne ausgenommen werden.

Festhalten will die Landesregierung an den Vorgaben für private Veranstaltungen. Da dort das Übertragungsrisiko höher sei, sollen sich laut dem Bundesrat im Innern maximal zehn Personen treffen, draussen maximal 15 Personen.

Verboten bleiben sollen Publikumsveranstaltungen mit mehr als 100 Personen in Innenräumen und mehr als 300 Personen draussen. Am 26. Mai will der Bundesrat zudem definitive Entscheide zu Grossveranstaltungen mit über tausend Personen fällen.

Mehrheit der Kantone will weiter gehen

«Nicht praktikabel» und «praxisfremd» ist für die meisten Kantonsregierungen die Maskenpflicht an Restaurant-Tischen in Aussen- und Innenräumen, sobald man nicht konsumiert. Der Kanton Aargau spricht sich sogar dagegen aus, Kontaktdaten zu erheben. Die strikte Einhaltung der Abstände zwischen den Gästegruppen genüge. Der Kanton Waadt plädiert für Sechser- statt Vierertischen in Restaurants.

Lukas Engelberger, Präsident der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektionen (GDK), möchte die Maskenregel an den Tischen indes gerne beibehalten, wie er über Pfingsten der «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens SRF beschied. Er finde das aufgrund des erheblichen Ansteckungsrisikos in Innenräumen «richtig».

Für die Ostschweizer Kantone sind schnellere und weitgehendere Lockerungen angezeigt. Zudem seien die Regelungen des Bundesrats zu kompliziert, zu wenig konsistent und schwierig zu vollziehen.

Der Kanton Jura befürchtet in diesem Zusammenhang zusätzlichen Aufwand für seine Behörden. Die Vorgaben seien immer schwieriger durchzusetzen und würden von immer mehr Menschen nicht mehr verstanden. Der Kanton Glarus spricht sich für die generelle Aufhebung der Maskenpflicht im Freien aus.

«Wirrwarr an Einzelvorschriften»

Die unterschiedlichen Regelungen und Personengrenzen seien kaum mehr zu überblicken, schreibt auch die Schwyzer Kantonsregierung. «Zu detailliert und zu kompliziert» für Menschenansammlungen und Veranstaltungen, tönt es von der Luzerner Kantonsregierung. Ein «Wirrwarr von Einzelvorschriften» für unterschiedlichste Arten von Veranstaltungen und Betrieben, moniert der Kanton Glarus.

Veranstalter, Schulen, Gastronomiebetriebe, Kultureinrichtungen, Sportvereine, aber auch Gäste und Teilnehmende könnten sich nicht alle zwei oder drei Wochen auf wechselnde Gruppengrössen, Quadratmeterzahlen, Kapazitätsbeschränkungen oder Schutzvorkehrungen ausrichten, schrieb der Vorstand der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektionen (GDK) bereits Mitte Mai.

Der Kanton Jura vermisst Regelungen für Veranstaltungen von 100 bis 1000 Personen. Diese hätten auch weiterhin keinerlei Planungssicherheit. Der Kanton Waadt spricht sich für schnellere Lockerungen auch bei Grossveranstaltungen aus.

Zahlreich sind die Vorschläge für die Ausdehnung der Personen-Obergrenzen in den verschiedenen Lebensbereichen. Der Kanton Thurgau möchte draussen bis zu 600 Personen zu Veranstaltungen zulassen, der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) sogar deren 1000. Der Kanton Appenzell Innerrhoden schlägt in Innenräumen wie der SGV maximal 300 Personen vor.

SVP und Gewerbe für umfassende Öffnung

Viel zu wenig weit gehen die Lockerungsschritte in den Augen der SVP und des SGV. Die SVP plädiert für eine umfassende Öffnung und eine rasche Rückkehr zur Normalität am 1. Juni. Die Besondere Lage sei auf diesen Zeitpunkt aufzuheben, so der SGV. Das 3-Phasen-Modell verstosse gegen das Covid-19-Gesetz.

Die IG Perspektive Live-Unterhaltung beklagt die fortwährende Ungleichbehandlung mit der Gastro- und der Kinobranche. Die Auflagen für Diskotheken und Grossveranstaltungen stellten einen massiven Einschnitt in die Wirtschaftsfreiheit der Unterhaltungsbranche dar. Bei Grossveranstaltungen mit selektivem Zugang für Geimpfte und Genesene sei auf zusätzliche Massnahmen wie Schutzkonzepte, Maskenpflicht und Abstandhalten zu verzichten.

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