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Schiessoffizier haftet nicht für Abpraller

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Im April 2012 gelangte ein Abpraller vom Pistolenstand Giffers auf den Fussballplatz, der rund 150 Meter weit entfernt liegt. Er traf einen Fussballer an der Brust, verletzte ihn aber nur oberflächlich. Der stellvertretende Freiburger Generalstaatsanwalt Markus Julmy machte einen eidgenössischen Schiessoffizier für das Ereignis verantwortlich: Er habe nicht alles Nötige für die Sicherheit getan. Die erste Instanz hatte den Mann freigesprochen, so dass Julmy bis vor Kantonsgericht ging. Doch auch dieses sprach gestern den 67-Jährigen frei. njb

 Bericht Seite 5

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