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Staatsanwältin: Im Sensebezirk gibt es mehr Kinderpornografiefälle

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Pornografische Fotos und Videos mit Kindern, Tieren oder mit Gewalt sind verboten. Wiederholt findet die Freiburger Staatsanwaltschaft jedoch Personen, die aus Unwissenheit oder mit Absicht solche illegalen Inhalte anschauen oder verbreiten. Staatsanwältin Sandrine Chardonnens spricht über diese Fälle.

Die letzten Verhandlungen am Gericht des Sensebezirks fallen auf:

Ende Februar erhielt ein 32-Jähriger eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten, unter anderem wegen 100 kinderpornografischen Fotos und Videos sowie rund 1000 solcher Bilder in Form von Manga-Zeichnungen.

Anfang März verurteilte das Gericht einen 20-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern und wegen Videos, die sexuelle Handlungen von Frauen mit Hunden zeigen.

Nur wenige Zeit später musste sich ein 77-Jähriger vor dem Gericht in Tafers verantworten: Bei ihm waren vier kinderpornografische Bilder gefunden worden. Er erhielt deshalb eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken sowie eine Verbindungsbusse von 400 Franken.

Mehr Fälle werden entdeckt

Solche Fälle mit harter Pornografie, also sexuellen Handlungen mit Kindern, Tieren oder mit Gewaltdarstellungen, werden in der letzten Zeit markant häufiger vor Freiburger Gerichten verhandelt. Vor allem am Sense-Gericht in Tafers scheinen diese Verhandlungen zuzunehmen.

Von den FN darauf angesprochen, bestätigt Staatsanwältin Sandrine Chardonnens diesen Eindruck:

Tatsächlich bemerken wir im Sensebezirk eine Zunahme bei den Fällen von Kinderpornografie.

Sie ergänzt dazu: «Ich glaube jedoch nicht, dass mehr verbotene Fotos und Videos geschaut und heruntergeladen werden. Eher werden mehr Fälle entdeckt.»

Im Kanton Freiburg beschäftigten aktuell vor allem Fotos und Videos, die sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zeigen, die Staatsanwaltschaft. Dateien zu sexuellen Handlungen mit Tieren oder Gewaltdarstellungen gebe es nur wenige.

Alarm aus den USA

Die meisten Hinweise auf mögliche kinderpornografische Dateien erhalte die Staatsanwaltschaft aus den USA. Die dort ansässige gemeinnützige Organisation namens «National Center for Missing & Exploited Children» (NCMEC, auf Deutsch: Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) sammelt Meldungen zu Kinderpornografie, die von Internetprovidern, Internetdiensten oder anderen Quellen kommen. Befindet sich eine IP-Adresse in der Schweiz, leitet das Zentrum die Datei an die Bundespolizei weiter. «Dort findet eine erste Sichtung statt. Denn nicht bei allen Dateien, die in den USA einen Alarm auslösten, handelt es sich auch tatsächlich um Kinderpornografie», erklärt Sandrine Chardonnens. Beispielsweise würden automatisierte Bildanalysen auch Ferienfotos mit Kleinkindern als verbotene Pornografie einstufen.

Handle es sich tatsächlich um ein verbotenes Foto oder Video und gebe es dazu eine Freiburger IP-Adresse, gelange die Meldung zur Freiburger Staatsanwaltschaft. «Bei Fällen von Geldwäscherei finden wir manchmal selbst Hinweise auf harte Pornografie, zum Beispiel, weil wir bei sonderbaren Überweisungen ins Ausland stutzig werden.» Und sehr selten gebe es auch Zufallsfunde: «Das ist der Fall, wenn wir ein Mobiltelefon beschlagnahmen und dabei auf harte Pornografie stossen.»

Die Geräte, auf denen illegale Pornografie gefunden wurde, werden nach der Verurteilung zerstört.
Symbolbild: Charles Ellena

Alle Schichten, Altersgruppen und Nationalitäten

Bei den Konsumenten von harter Pornografie gebe es lediglich ein gemeinsames Merkmal, meint die Staatsanwältin: «Es sind Männer. Einen Fall mit einer Frau hatte ich noch nicht.» Aber da würden die Gemeinsamkeiten schon aufhören. «Anders, als viele glauben, sind die Konsumenten nicht alle 50 Jahre oder älter. Wir stossen auch auf junge Leute unter 30 Jahren.» Ebenfalls gebe es keine Nationalität oder soziale Herkunft, die heraussteche.

Der Konsum von harter Pornografie ist im Bereich einer Krankheit anzusiedeln und trifft alle Schichten.

Bei den Freiburger Fällen würden sich Personen, die gezielt nach harter Pornografie suchen, die Waage halten, mit jenen, die überrascht sind, wenn die Polizei vor ihrer Tür steht. «Erstere wollen zu Beginn oft keine Einsicht zeigen und leugnen ihre Abhängigkeit», berichtet die Staatsanwältin. «Sie sagen, dass sie nach normalen Filmen gesucht und dabei ein Dateiregister mit heruntergeladen hätten. Für die illegalen Dateien darin seien sie nicht verantwortlich.»

Das sei jedoch eine Schutzbehauptung. «Bei der Analyse stellen wir oft fest, dass sie mit bestimmten Stichworten ganz gezielt nach harter Pornografie suchten.» Dass diese Personengruppe nicht zu ihren Taten stehen will, überrascht die Staatsanwältin nicht:

Wer harte Pornografie konsumiert, wird nicht nur von der Justiz verurteilt, sondern auch moralisch von der Gesellschaft.

Das zeige sich ebenfalls in den Gefängnissen: Konsumenten von illegaler Pornografie würden von den anderen Insassen verachtet. «Bei den Einvernahmen versuche ich, den Tätern klarzumachen, dass es nicht nur um die Dateien geht. Denn hinter allen Fotos und Videos steckt der Missbrauch von Kindern. Viele verstehen auch nicht, dass hier das Prinzip von Angebot und Nachfrage gilt: Ohne Nachfrage nach solchen Dateien würden diese auch nicht angeboten werden.»

Unbewusst gespeicherte Fotos und Videos

Die zweite Tätergruppe seien Personen, denen gar nicht bewusst ist, dass sie sich schuldig gemacht haben: «Nutzer von Messagingdiensten wie Whatsapp tauschen untereinander Videos aus, um sich über den Inhalt lustig zu machen. Diese Videos werden allerdings im Hintergrund heruntergeladen und in der Galerie der Mobiltelefone abgespeichert. Das gilt bereits als illegaler Besitz von harter Pornografie und wird entsprechend bestraft.» Die Folgen könnten verheerend sein: «Wir ziehen das Telefon ein und vernichten es nach der Verurteilung. Je nach Urteil kommt ein lebenslanges Verbot für Tätigkeiten mit Minderjährigen hinzu, sowie die Ausschaffung bei Ausländern.»

Damit sie die Fälle von harter Pornografie zur Anklage bringen kann, muss die Staatsanwältin die gefundenen Fotos und Videos auch selbst anschauen. «Seit ich ein Kind habe, fällt mir das schwerer», räumt sie gegenüber den FN ein. «Aber gleichzeitig gibt es mir mehr Kraft, diese Straftaten zu verfolgen.»

Zahlen und Fakten

Es drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe

Grundsätzlich sind der Konsum und der Besitz von Pornografie in der Schweiz erlaubt. Ausnahme sind pornografische Darstellungen mit Minderjährigen, Tieren oder Gewalttätigkeiten. Diese gelten als sogenannte «harte Pornografie» und sind verboten. Wer also Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen oder Gegenstände, die illegal sind, konsumiert, herstellt, erwirbt, besitzt, anbietet oder zeigt, macht sich strafbar. Das Strafgesetzbuch sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Damit die Polizei ermittelt, braucht es keine Anzeige. Denn gemäss dem Bundesamt für Cybersicherheit ist illegale Pornografie ein Offizialdelikt. Die Polizei muss also von Amtes wegen ermitteln, sofern sie von einem Gesetzesverstoss erfährt.

31 Gerichtsverfahren im vergangenen Jahr

Im vergangenen Jahr überwies die Freiburger Staatsanwaltschaft 31 Verfahren zu illegaler Pornografie mit Kindern, Tieren oder Gewalttätigkeiten an die Bezirksgerichte, teilt Gerichtsschreiberin Murielle Decurtins auf Anfrage mit. Bei 13 weiteren Fällen habe die Staatsanwaltschaft mittels Strafbefehl selbst ein Urteil gefällt oder das Verfahren eingestellt. Ein Jahr zuvor waren es noch 44 Verfahren, die zu den Gerichten überwiesen wurden. Die Anzahl Fälle, die mittels Strafbefehl oder einer Verfahrenseinstellung abgeschlossen wurden, veränderte sich hingegen nicht: Auch 2022 waren es 13 Stück gewesen. Wenn der beschuldigten Person ein Tätigkeitsverbot, zum Beispiel für Aktivitäten mit Minderjährigen, oder ein Landesverweis droht, müssen die Fälle übrigens immer vor einem Gericht verhandelt werden. Die Computer, Smartphones oder Festplatten, auf denen die illegalen Dateien gefunden wurden, werden von der Justiz eingezogen und nach der Verurteilung vernichtet. (jmw)

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