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Staatsanwaltschaft meldet Rekorde: Noch nie so viele Fälle und Strafbefehle

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Mehr als 10’000 Strafbefehle stellte die Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr aus. Die Arbeitsbelastung sei hoch und werde weiter zunehmen, warnt Generalstaatsanwalt Fabien Gasser.

«Die Staatsanwaltschaft ist an ihre Grenzen gelangt.» Generalstaatsanwalt Fabien Gasser schlägt in seinem Jahresbericht 2023 deutliche Töne an. Problematisch sei die Arbeitsbelastung. Die Rede ist von einem düsteren Bild für das vergangene Jahr. Die Zahl der Überstunden der Mitarbeitenden sei weiter gestiegen.

Verantwortlich dafür sei unter anderem der starke Anstieg der registrierten Fälle. Zugenommen habe vor allem die Kleinkriminalität, ausgehend vom kantonalen Asylzentrum La Poya, aber auch Anzeigen wegen Betrugs bei Covid-19-Krediten und die Cyberkriminalität, heisst es im Jahresbericht.

Zum ersten Mal in der Geschichte der Staatsanwaltschaft wurde die Zahl von 16’000 Fällen überschritten.

Fabien Gasser
Generalstaatsanwalt
Fast 60 Prozent der Fälle werden innerhalb von drei Monaten erledigt, schreibt Generalstaatsanwalt Fabien Gasser in seinem Jahresbericht.
Archivbild: Aldo Ellena

Genau 16’188 Fälle seien es im Jahr 2023 gewesen, eine Zunahme von rund 900 Dossiers gegenüber dem Vorjahr. «Diese besorgniserregende Situation führte auf allen Ebenen zu Verzögerungen: von der Registrierung der Dossiers bis zur Eintragung ins Strafregister.»

Mehr Personal notwendig

Als Reaktion auf den Anstieg habe die Staatsanwaltschaft Abläufe überarbeitet und die Arbeitspensen einiger Mitarbeitenden vorübergehend erhöht. Darum kann die Staatsanwaltschaft auch etwas Positives berichten. Im Jahr 2023 wurden mehr Verfahren erledigt und mehr rechtskräftige Strafbefehle ausgestellt als 2022. Fast 16’000 Fälle hat die Behörde erledigt, was ein Plus von mehr als 1200 Fällen darstellt. Bei den Strafbefehlen hat sie zum ersten Mal die 10’000er-Marke überschritten. Rund 10’700 Strafbefehle gab es im vergangenen Jahr, ein Plus von rund 1300 Einheiten. Mit fast 60 Prozent bleibe die Quote der Fälle, die innerhalb von drei Monaten erledigt wurden, hoch.

Die personelle Einschätzung der Staatsanwaltschaft für das laufende Jahr und die Zukunft fällt zwiespältig aus. «Die Staatsanwaltschaft erhielt nicht wie erhofft eine neue, umfassende Einheit zum 1. Januar 2024, obwohl die Anzahl der Verfahren gestiegen ist», so Fabien Gasser. Allerdings habe sie vorübergehend Ressourcen erhalten. Zudem erwarte sie die Schaffung einer neuen Einheit nun für Anfang 2025.

Gesetzesänderungen führen zu Mehraufwand

Wegen Gesetzesänderungen und neuer Vorgaben auf Bundesebene sieht die Staatsanwaltschaft bedeutsame Herausforderungen auf sich zukommen. Die Anfang Jahr in Kraft getretene Revision der Strafprozessordnung schreibt vor, dass Beschuldigte, denen eine unbedingte Freiheitsstrafe droht, obligatorisch einvernommen werden müssen.

Schätzungsweise wird dies mehr als 250 zusätzliche Einvernahmen pro Jahr verursachen und die Pikettdienste zusätzlich belasten.

Fabien Gasser
Generalstaatsanwalt

Weiter sei die Staatsanwaltschaft neu verpflichtet, vor dem Erlass eines Strafbefehls alle potenziellen Geschädigten zu kontaktieren. Hinzu komme im Juli das neue Sexualstrafrecht, mit dem bei Vergewaltigungen der Schockzustand des Opfers als Zeichen der Ablehnung zu bewerten ist. «Ein neues Paradigma» aus Sicht der Staatsanwaltschaft.

Mehr Aufwand wird auch bei den Konkursen erwartet, weil das neue Gesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses ab Januar die Konkursämter verpflichtet, alle verdächtigen Fälle zu melden.

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