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Staatsanwaltschaft verzichtet auf Strafe für schwer verletzten Töfffahrer, der alkoholisiert einen Unfall verursachte

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Der Mann ist eine Harley-Davidson gefahren (Symbolbild).
Alain Wicht/a

Im letzten August ist ein Töfffahrer in Düdingen schwer verunfallt. Weil die Folgen des Unfalls für ihn schwer sind, auferlegt ihm die Staatsanwaltschaft keine Strafe.

Ein 51-jähriger Motorradfahrer wollte letzten Sommer, am Abend des 18. August, ein Auto überholen, als er durch Düdingen fuhr. Auf der Höhe der Firma Düdal musste er wegen des Gegenverkehrs das Überholmanöver abbrechen. Nach dem Kreisverkehr beim Bahnhofszentrum überholte er das Auto. Dabei übersah er eine erhöhte Verkehrstrennfläche. Als er hineinfuhr, hob das Motorrad ab; es fuhr quer über die Fahrbahn und kollidierte mit dem Trottoirrand. Der Töfffahrer wurde gegen das Geländer und ein parkiertes Auto geschleudert. Er wurde beim Unfall schwer verletzt; die Rega flog den Bewusstlosen ins Spital. Dort musste ihm ein Arm amputiert werden.

Nun hat die Freiburger Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen den Mann erlassen. Sie verurteilt ihn wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln und weil er Alkohol getrunken hatte: Er hatte sich mit einem Blutalkoholgehalt von 1,75 Gramm pro Kilogramm ans Steuer gesetzt; das entspricht einem Blutalkoholgehalt von 1,75 Promille.

Die Staatsanwaltschaft sieht aber von einer Strafe ab; diese sei als unangemessen zu betrachten, heisst es im Strafbefehl, da der Motorradfahrer mit der Armamputation schwer von den Folgen seiner Tat betroffen sei. Allerdings muss der Mann für die Verfahrenskosten von knapp 1200 Franken aufkommen.

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