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Staatsrat legt Berechnungsart für Mehrwertabgabe vor

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Mit einem Gesetzesentwurf will der Staatsrat für mehr Klarheit bei der Mehrwertabgabe im Fall von Einzonungen schaffen. Der Preis bei einer Handänderung ist neu massgebend.

Die Mehrwertabgabe ist durch den Abstimmungsentscheid vom März 2013 mit dem Bundesgesetz über Raumplanung eingeführt worden. Sie dient dazu, den finanziellen Vorteil auszugleichen. Sie beträgt 20 Prozent des Mehrwerts, der durch die Einzonung oder durch eine Nutzungsänderung entsteht.

Der Ertrag für diese Wertsteigerung ist hauptsächlich für Gemeinden bestimmt, die von Enteignungen betroffen sind. Zudem wird das Geld für Bodenverbesserungen eingesetzt, für regionale Richtpläne, Agglomerationsprojekte und Studien von Gemeinden im Bereich der Verdichtung, präzisiert der Staatsrat in einer Mitteilung.

Handänderung bestimmend

Lange Zeit war diese Mehrwertabgabe unbestimmt, letztes Jahr setzte sich auch das Kantonsgericht damit auseinander. Nun aber legt der Staatsrat dem Grossen Rat einen Gesetzesentwurf vor, der für mehr Klarheit und Rechtssicherheit bei dieser Mehrwertabgabe sorgen soll. Der Entwurf und die entsprechende Botschaft folgen auf eine zweieinhalbmonatige Vernehmlassung diesen Frühsommer. Wie der Staatsrat schreibt, haben sich die 25 Teilnehmer für den Vorentwurf des Staatsrats ausgesprochen. Dieser wiederum habe den Vorentwurf angepasst, um Rückmeldungen aus der Vernehmlassung Rechnung zu tragen. So wurde gemäss Staatsrat insbesondere geregelt, wie der Verkehrswert eines Grundstücks berechnet wird. Dabei solle der Akzent auf die Berücksichtigung des Preises gelegt werden, der bei einer Handänderung des Grundstücks vereinbart wird. 

Experte bei Bedarf

Zudem hält das Gesetz neu fest, dass die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion auf Vorschlag der Kommission für Grundstückserwerb zur Berechnung des Mehrwerts einen externen Experten zuziehen kann. Und der Informationsfluss zwischen den Beteiligten soll durch ein elektronisches Kartenportal mit den relevanten Informationen geschaffen werden.

Der Lösungsvorschlag, der noch vom Grossen Rat genehmigt werden muss, gestalte die derzeitige Regelung flexibler, um spezifische Lösungen zu ermöglichen, so der Staatsrat.

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